Vorlage
Vernehmlassung 2015/60: Bundesgesetz über die Besteuerung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke (Umsetzung der Motion 12.3172, Müller Leo)
Fedlex · Vorlage · Seite 1
Bundesgesetz über die Besteuerung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke
vom...
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom................1
beschliesst:
I
Die nachstehenden Erlasse werden wie folgt geändert:
1. Bundesgesetz vom 14. Dezember 19902 über die direkte Bundessteuer
Art. 18 Abs. 4 zweiter Satz
4... Als land- und forstwirtschaftliche Grundstücke gelten:
a. die Grundstücke, die dem Bundesgesetz vom 4. Oktober 1991 über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB)3 unterstellt sind.
b. die Grundstücke des Anlagevermögens eines land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb, die nicht dem BGBB unterstellt sind.
2. Bundesgesetz vom 14. Dezember 19904 über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden
Art. 8 Abs. 1 dritter Satz
1... Als land- und forstwirtschaftliche Grundstücke gelten:
a. die Grundstücke, die dem Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht5 (BGBB) unterstellt sind;
b. die Grundstücke des Anlagevermögens eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes, die nicht dem BGBB unterstellt sind.
Art. 12 Abs. 1 zweiter Satz
1Als land- und forstwirtschaftliche Grundstücke gelten:
a. die Grundstücke, die dem BGBB unterstellt sind;
b. die Grundstücke des Anlagevermögens eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes, die nicht dem BGBB unterstellt sind.
Art. 72r Anpassung der kantonalen Gesetzgebung an die Änderung vom ...
1Die Kantone passen ihre Gesetzgebung auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Gesetzesänderung vom ... den geänderten Artikeln 8 Absatz 1 und 12 Absatz 1 an.
2Ab diesem Zeitpunkt finden die Artikel 8 Absatz 1 und 12 Absatz 1 direkt Anwendung, wenn ihnen das kantonale Steuerrecht widerspricht.
II
1Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.
2Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.
1BBl 20xx
2 SR 642.11
3SR 211.412.11
4 SR 642.14
5 SR 211.412.11 2013–......