Stellungnahmen

Vernehmlassung 2015/74: Pa.Iv. 14.417 «Nachbesserung der Pflegefinanzierung» · 152 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 149Fedlex · Ergebnisbericht

ser die Familienangehörigen können einen Verdienstausfall (z.B. Kündigung einer bisherigen Stelle) nachweisen. Familienangehörige werden somit für ihren Einsatz bei der Pflege durch zusätzliche Kürzungen bei ergänzender Spitex-Pflege bestraft!

Integration Handicap ist der Auffassung, dass die ungerechtfertigten Leistungskürzungen durch eine Anpassung der Überentschädigungsregelung von Art. 69 Abs. 2 ATSG (Bundesgesetz über den allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts) verhindert werden müssen:

Art. 69 Abs. 2 ATSG

Eine Überentschädigung liegt in dem Masse vor, als die gesetzlichen Sozialversicherungsleistungen den wegen des Versicherungsfalls mutmasslich entgangenen Verdienst zuzüglich der durch den Versicherungsfall entstandenen Mehrkosten, eines angemessenen Entgelts für den durch Angehörige erbrachten Mehraufwand sowie allfälliger Einkommenseinbussen von Angehörigen übersteigen.

Wir danken Ihnen für die Berücksichtigung unserer Anliegen und stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

Freundliche Grüsse

INTEGRATION HANDICAP

Julien Jaeckle

Geschäftsleiter