Stellungnahmen
Vernehmlassung 2015/74: Pa.Iv. 14.417 «Nachbesserung der Pflegefinanzierung» · 152 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 59Fedlex · Ergebnisbericht
KVG-Pflegeleistungen unter dem Titel „Betreuungskosten“ verrechnet, obwohl sie gemäss Gesetz höchstens 20% des höchsten Pflegetarifs bezahlen müssen.
Für den SGB ist unverständlich, dass im Rahmen der vorliegenden Pa.Iv. mit dem Titel „Nachbesserung der Pflegefinanzierung“ keine greifende Lösung vorgelegt wird. Der vorliegende Entwurf muss mit einer Lösung in diesem Bereich ergänzt werden.
Bekannt sind auch die Probleme bei der Umsetzung der Akut- und Übergangspflege. Dabei handelt es sich um Pflegeleistungen, die im Anschluss an einen Spitalaufenthalt notwendig sind. Bei der Einführung der Pflegefinanzierung wollte der Gesetzgeber für diese Übergangspflege keine Finanzierungslücke für die Patientinnen und Patienten. Die Dauer der Übergangspflege wurde auf zwei Wochen festgelegt.
In der Praxis werden heute bei der stationären Übergangspflege nur die KVG-Pflegekosten nach den Regeln der Spitalfinanzierung aufgeteilt. Die Hotelleriekosten gehen ganz zu Lasten der Patientinnen und Patienten. Die Übergangspflege funktioniert auf diese Weise nicht und ist nicht im Sinne des Gesetzgebers umgesetzt worden. Die Pa.Iv. Humbel (14.448) weist auf dieses Problem hin und verlangt eine entsprechende Präzisierung des KVG. Der SGB unterstützt diese Forderung, wonach die Leistungen der Akut- und Übergangspflege vollumfänglich (Pflege, Betreuung, Behandlung/Therapie sowie Hotellerie) nach den Regeln der Spitalfinanzierung vergütet werden. Der SGB beantragt, die in der Pa.Iv. Humbel vorgeschlagene Lösung in die vorliegende Vorlage zu integrieren und dabei die Dauer der Übergangspflege deutlich zu verlängern.
Wir danken Ihnen für die Berücksichtigung unserer Anliegen.
Freundliche Grüsse
SCHWEIZERISCHER GEWERKSCHAFTSBUND
Paul Rechsteiner Christina Werder
Präsident Zentralsekretärin
123 CW/cn