Stellungnahmen
Vernehmlassung 2015/74: Pa.Iv. 14.417 «Nachbesserung der Pflegefinanzierung» · 152 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 61Fedlex · Ergebnisbericht
Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates
3003 Bern
Bern, 16. Dezember 2015
Vernehmlassung Pa. Iv. 14.417 „Nachbesserung der Pflegefinanzierung“
Sehr geehrte Damen und Herren
Sie haben uns in Ihrem Schreiben vom 9. September 2015 eingeladen, zum Vorentwurf zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative 14.417 „Nachbesserung der Pflegefinanzierung“ Stellung zu nehmen. Wir bedanken uns dafür und nehmen wie folgt Stellung:
Die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) begrüsst das Ziel der Vorlage, wonach in jedem Fall klar sein soll, welcher Kanton für die Restfinanzierung von Pflegeleistungen die ambulant oder in einem Pflegeheim erbracht werden, zuständig ist. Dieses Problem scheint durch die vorgeschlagene Umsetzung gelöst zu werden. Allerdings besteht mit diesem System die Möglichkeit, dass aufgrund von Differenzen zwischen den kantonalen Beiträgen eine Deckungslücke entsteht. Die nicht gedeckten Kosten seien dann durch die versicherte Person zu tragen.
Für die SKS ist eine solche Regelung nicht akzeptabel. Sie führt dazu, dass pflegebedürftige Personen je nach Konstellation der beiden betroffenen Kantone hohe Kosten übernehmen müssen. Zudem ist es aufgrund der kantonal unterschiedlich geregelten Pflegefinanzierung für Betroffene schwierig abzuschätzen, ob überhaupt und in welchem Ausmass sie Kosten übernehmen müssen. Dadurch entsteht eine unnötige zusätzliche Belastung für pflegebedürftige Personen.
Stiftung für Konsumentenschutz, Monbijoustrasse 61, Postfach, 3000 Bern 23 Telefon 031 370 24 24, [email protected], www.konsumentenschutz.ch Die Stiftung für Konsumentenschutz ist Mitglied der Allianz der Konsumentenschutz-Organisationen