Vorlage

Vernehmlassung 2015/96: Verordnung über das Inverkehrbringen von nach ausländischen technischen Vorschriften hergestellten Produkten und über deren Überwachung auf dem Markt (VIPaV)

Fedlex · Vorlage · Seite 1

946.513.8 Verordnung über das Inverkehrbringen von nach ausländischen technischen Vorschriften hergestellten Produkten und über deren Überwachung auf dem Markt (Verordnung über das Inverkehrbringen von Produkten nach ausländischen Vorschriften, VIPaV)

Änderung vom …

Der Schweizerische Bundesrat,

verordnet:

I

Die Verordnung vom 19. Mai 20101 über das Inverkehrbringen von Produkten nach ausländischen Vorschriften wird wie folgt geändert:

Art. 6a2 Produktinformation für in der Schweiz nach ausländischen Vorschriften hergestellte Lebensmittel

1Wird ein Lebensmittel in der Schweiz nach ausländischen technischen Vorschriften hergestellt und in Verkehr gebracht, so müssen die Angaben nach Artikel 16e Absatz 1 Buchstabe b THG um einen Hinweis gemäss Absatz 2 ergänzt werden.

2Der Hinweis muss folgende Information enthalten:

a. wenn die ausländischen technischen Vorschriften in der EU harmonisiert sind, die Information, dass das Lebensmittel nach den technischen Vorschriften der EU hergestellt wurde;

b. wenn die ausländischen technischen Vorschriften in der EU nicht oder nicht vollständig harmonisiert sind, die Information, dass das Lebensmittel nach den technischen Vorschriften des entsprechenden Mitgliedstaates der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums EWR hergestellt wurde.

Art. 19 Abs. 1sexies

1sexiesDie Geltungsdauer von Absatz 1 wird bis zum 31. Dezember 2017 verlängert.

II

1Diese Verordnung tritt unter Vorbehalt von Absatz 2 am … 2016 in Kraft.

2Artikel 19 Absatz 1sexiestritt rückwirkend auf den 1. Januar 2016 in Kraft.

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident, Johann N. Schneider-

Ammann

Der Bundeskanzler, Walter Thurnherr

AS 2010 2631

1 SR 946.513.8

2 Eingefügt durch Ziff. … der V vom …, in Kraft seit … 2016 (AS 2015 …).