Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2015/96: Verordnung über das Inverkehrbringen von nach ausländischen technischen Vorschriften hergestellten Produkten und über deren Überwachung auf dem Markt (VIPaV) · 6 Seiten
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Eidgenössisches Departement für
Wirtschaft, Bildung und Forschung W BF
Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Direktion für Aussenwirtschaft
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Änderung der Verordnung über das Inverkehrbringen von nach ausländischen technischen Vorschriften hergestellten Produkten und über deren Überwachung auf dem Markt (VIPaV; SR 946.513.8)
Erläuternder Bericht
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1 Ausgangslage
Vorliegend werden zwei voneinander unabhängige Änderungen der Verordnung vom 19. Mai 2010 über das Inverkehrbringen von nach ausländischen technischen Vorschriften hergestellten Produkten und über deren Überwachung auf dem Markt (VIPaV; SR 946.513.8) unterbreitet.
Zum einen schlägt der Bundesrat die Einführung einer Kennzeichnung für Lebensmittel vor, die in der Schweiz nach ausländischen technischen Vorschriften hergestellt und in Verkehr gebracht werden (Art. 16a und 16b Bundesgesetz vom 6. Oktober 1995 über die technischen Handelshemmnisse [THG; SR 946.51]; «Cassisde-Dijon-Prinzip»). Bei diesen Lebensmitteln muss neu darauf hinweisen, nach welchen technischen Vorschriften (Vorschriften der EU oder eines EU/EWR-Mitgliedstaates) ein solches Produkt hergestellt wurde. Diese Kennzeichnung ist ergänzend zur Produktionslandangabe gemäss Bundesgesetz vom 9. Oktober 1992 über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände (LMG; SR 817.0) anzubringen.
Diese Verordnungsänderung erfolgt im Nachgang zur abgelehnten parlamentarischen Initiative 10.538 «Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse.