Vorlage
Vernehmlassung 2016/49: Verlängerung und Änderung der Verordnung über den Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft · 2 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 1Fedlex · Vorlage
Verordnung über den Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft (NAV Hauswirtschaft)
Änderung vom
Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:
I
Der NAV Hauswirtschaft vom 20. Oktober 20101 wird wie folgt geändert:
Art. 5 Abs. 1
1Der Mindestlohn beträgt brutto, ohne Zuschläge für Ferien und bezahlte Feiertage, für die Kategorien:
Franken pro Stunde
a. ungelernt 18.90
b. ungelernt mit mindestens vier Jahren Berufserfahrung
in der Hauswirtschaft 20.75
c. gelernt mit EFZ 22.85
d. gelernt mit EBA 20.75
Art. 9 Abs. 3
3Die Geltungsdauer dieser Verordnung wird bis zum 31. Dezember 2019 verlängert.
II
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.
Datum Im Namen des Schweizerischen Bundesrates
Der Bundespräsident: Johann N. Schneider-Ammann
Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr