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Vernehmlassung 2016/49: Verlängerung und Änderung der Verordnung über den Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft · 2 Seiten

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Verordnung über den Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft (NAV Hauswirtschaft)

Änderung vom

Der Schweizerische Bundesrat

verordnet:

I

Der NAV Hauswirtschaft vom 20. Oktober 20101 wird wie folgt geändert:

Art. 5 Abs. 1

1Der Mindestlohn beträgt brutto, ohne Zuschläge für Ferien und bezahlte Feiertage, für die Kategorien:

Franken pro Stunde

a. ungelernt 18.90

b. ungelernt mit mindestens vier Jahren Berufserfahrung

in der Hauswirtschaft 20.75

c. gelernt mit EFZ 22.85

d. gelernt mit EBA 20.75

Art. 9 Abs. 3

3Die Geltungsdauer dieser Verordnung wird bis zum 31. Dezember 2019 verlängert.

II

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.

Datum Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Johann N. Schneider-Ammann

Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr

1 SR 221.215.329.4