Vorlage

Vernehmlassung 2016/57: Umsetzung der Pa.Iv. 15.456 Reimann vom 18. Juni 2015 «Heraufsetzung der periodischen vertrauensärztlichen Kontrolluntersuchung für Senioren-Autofahrer vom 70. auf das 75. Altersjahr» · 2 Seiten

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Strassenverkehrsgesetz (SVG)

Änderung vom ... Vorentwurf vom 31. Oktober 2016

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

nach Einsicht in den Bericht der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates vom [Datum des Entscheids der Kommission]1

und in die Stellungnahme des Bundesrates vom [Datum]2,

beschliesst:

I

Das Strassenverkehrsgesetz vom 19. Dezember 19583 wird wie folgt geändert:

Art. 15d Abs. 2 erster Satz

2Die kantonale Behörde bietet Personen ab dem vollendeten 75. Altersjahr alle zwei Jahre zu einer vertrauensärztlichen Untersuchung auf. …

Art. 109 Übergangsbestimmung zur Änderung vom …

Bei Führerausweisinhabern, die sich einer vertrauensärztlichen Untersuchung nach Artikel 15d Absatz 2 des bisherigen Rechts unterzogen haben, darf die Heraufsetzung der Altersgrenze auf das vollendete 75. Altersjahr nicht dazu führen, dass das Zweijahresintervall der Untersuchung verkürzt wird.

II

1Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.

2Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.

SR ..........

1BBl 2017 ...

2BBl 2017 ...

3 SR 741.01

2017–......