Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2016/59: Bundesbeschlüsse über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit einer weiteren Serie von Staaten und Territorien ab 2018/2019 · 50 Seiten

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d) die Schweizerische Eidgenossenschaft und die Vereinigten Mexikanischen Staaten dem Sekretariat des Koordinierungsgremiums ihre Absicht mitteilen, untereinander basierend auf der multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten Informationen auf automatischer Basis auszutauschen.

2. Beide Staaten erachten die im jeweils anderen Staat geltenden Bestimmungen über die Vertraulichkeit und die Datensicherheit als ausreichend.

3. Beide Staaten informieren einander über alle relevanten Entwicklungen bei der Umsetzung des von der OECD entwickelten gemeinsamen Meldestandards in ihrem innerstaatlichen Recht.

4. Jeder Staat bestätigt, den anderen Staat über die bestehenden Möglichkeiten für Personen, die eine freiwillige Offenlegung ihres Finanzvermögens vornehmen, informiert zu haben, um einen reibungslosen Übergang zum System des automatischen Informationsaustauschs zu ermöglichen.

5. Beide Staaten anerkennen die Bedeutung und das Potenzial grenzüberschreitender Investitionen und Finanzdienstleistungen. Sie bekräftigen dabei das Bestreben nach Erleichterungen und Verbesserungen in den Rahmenbedingungen für das grenzüberschreitende Geschäft und die Stärkung ihrer Zusammenarbeit in Finanzfragen im Rahmen eines regelmässigen Dialogs.

Unterzeichnet in doppelter Ausfertigung in Mexico-Stadt am 18. November 2016.

Für das Eidgenössische Finanzdepartement der Für das Mexikanische Ministerium für Finanzen Schweizerischen Eidgenossenschaft, durch die und öffentliche Kreditinstitute, durch den Mexi-Schweizerische Botschaft in Mexiko: kanischen Steuerverwaltungsdienst: