Aenderungen
Vernehmlassung 2016/9: Revision des Gefahrgutrechts · 147 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 104Fedlex · Vorlage
Dokument 1.1
Änderungen ADR 2017
– Nach der Norm "EN ISO 11623:2002 (ausgenommen Abschnitt 4)" folgende
Norm einfügen:
"
(1) (2) (3)
EN ISO Gasflaschen – Verbundbauweise (Composite-Bauweise) – ab dem 11623:2015 Wiederkehrende Inspektion und Prüfung 1. Januar 2019 verpflichtend "
– Bei der Norm "EN 14912:2005" in der letzten Spalte "bis auf Weiteres" ändern
in:
"bis zum 31. Dezember 2018".
– Nach der Norm "EN 14912:2005" folgende neue Norm einfügen:
"
(1) (2) (3)
EN Flüssiggas-Geräte und Ausrüstungsteile – Inspektion und War- ab dem 14912:2015 tung von Ventilen für Flaschen für Flüssiggas (LPG) zum Zeit- 1. Januar 2019 punkt der wiederkehrenden Inspektion der Flaschen verpflichtend "
– Bei der Norm "EN 1440:2008 + A1:2012 (ausgenommen Anlagen G und H)" in
Spalte (3) "bis auf Weiteres" ändern in:
"bis zum 31. Dezember 2018".
– Nach der Norm "EN 1440:2008 + A1:2012 (ausgenommen Anlagen G und H)"
folgende Normen einfügen:
"
(1) (2) (3)
EN 1440:2016 Flüssiggas-Geräte und Ausrüstungsteile – Ortsbewegliche, ab dem (ausgenom- wiederbefüllbare, geschweißte und hartgelötete Flaschen aus 1. Januar 2019 men Anlage C) Stahl für Flüssiggas (LPG) – Wiederkehrende Inspektion verpflichtend EN Flüssiggas-Geräte und Ausrüstungsteile – Ortsbewegliche, ab dem 16728:2016 wiederbefüllbare Flaschen für Flüssiggas (LPG), ausgenommen 1. Januar 2019 (ausgenom- geschweißte und hartgelötete Stahlflaschen – Wiederkehrende verpflichtend men Absatz Inspektion
3.5, Anlage F
und Anlage G)
"
6.2.6.1.5 Am Ende folgenden Satz hinzufügen:
"Darüber hinaus darf das Produkt aus Prüfdruck und dem mit Wasser ausgeliterten Fassungsraum nicht größer als 30 barLiter für verflüssigte Gase bzw. 54 barLiter für verdichtete Gase und der Prüfdruck für verflüssigte Gase nicht größer als 250 bar und für verdichtete Gase nicht größer als 450 bar sein."
6.2.6.4 Am Ende des zweiten Spiegelstriches den Punkt streichen.
Folgenden neuen Spiegelstrich hinzufügen:
ENTWURF"– für UN 2037 Gefäße, klein, mit Gas (Gaspatronen), die nicht giftige, nicht ent-
zündbare verdichtete oder verflüssigte Gase enthalten: EN 16509:2014 Ortsbewegliche Gasflaschen – Nicht wiederbefüllbare kleine ortsbewegliche Flaschen aus Stahl mit einem Fassungsraum bis einschließlich 120 ml für verdichtete oder verflüssigte Gase (Kompaktflaschen) – Auslegung, Bau, Füllung und Prüfung (ausgenommen Absatz 9)."