Aenderungen

Vernehmlassung 2016/9: Revision des Gefahrgutrechts · 147 Seiten

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Dokument 1.1

Änderungen ADR 2017

Die Fußnote 1) erhält folgenden Wortlaut:

"1 Das für Kraftfahrzeuge und Anhänger im internationalen Straßenverkehr verwendete Unterscheidungszeichen des Zulassungsstaates, z.B. gemäß dem Genfer Übereinkommen über den Straßenverkehr von 1949 oder dem Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr von 1968."

6.4.23.12 a) [Die Änderung in der englischen und französischen Fassung hat keine Auswirkun-

gen auf den deutschen Text.]

6.4.23.16 b) [Die Änderung in der französischen Fassung hat keine Auswirkungen auf den deut-

schen Text.]

Kapitel 6.5

6.5.2.1 [Die Änderung in der französischen Fassung hat keine Auswirkungen auf den deut-

schen Text.]

6.5.2.1.1 Im ersten Satz "mit einer dauerhaften, lesbaren und an einer gut sichtbaren Stelle

angebrachten Kennzeichnung" ändern in:

"mit dauerhaften, lesbaren und an einer gut sichtbaren Stelle angebrachten Kennzeichen".

Der zweite Satz erhält folgenden Wortlaut:

"Die Buchstaben, Ziffern und Symbole müssen eine Zeichenhöhe von mindestens 12 mm aufweisen und folgende Angaben umfassen:".

In Absatz a) erhält der zweite Halbsatz folgenden Wortlaut:

"dieses Symbol darf nur zum Zweck der Bestätigung verwendet werden, dass eine Verpackung, ein flexibler Schüttgut-Container, ein ortsbeweglicher Tank oder ein MEGC den entsprechenden Vorschriften des Kapitels 6.1, 6.2, 6.3, 6.5, 6.6, 6.7 oder 6.11 entspricht."

In Absatz a) im letzten Satz "auf denen die Kennzeichnung durch Stempeln oder Prägen angebracht wird" ändern in:

"auf denen die Kennzeichen durch Stempeln oder Prägen angebracht werden".

In Absatz e) "der Kennzeichnung" ändern in:

"des Kennzeichens".

In Absatz e) "durch Angabe des Unterscheidungszeichens für Kraftfahrzeuge im internationalen Verkehr" ändern in:

"angegeben durch das für Kraftfahrzeuge im internationalen Verkehr

ENTWURFverwendete Unterscheidungszeichen".

Die Fußnote 2) erhält folgenden Wortlaut:

"2 Das für Kraftfahrzeuge und Anhänger im internationalen Straßenverkehr verwendete Unterscheidungszeichen des Zulassungsstaates, z.B. gemäß dem Genfer Übereinkommen über den Straßenverkehr von 1949 oder dem Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr von 1968."