Aenderungen

Vernehmlassung 2016/9: Revision des Gefahrgutrechts · 147 Seiten

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Dokument 1.1

Änderungen ADR 2017

6.11.5.5.2 Beispiel für die Kennzeichnung

BK3/Z/11 09

RUS/NTT/MK-14-10

56000/14000".

Kapitel 6.12

6.12.3.1.3 [Die Änderung in der englischen und französischen Fassung hat keine Auswirkun-

gen auf den deutschen Text.]

6.12.3.2.3 [Die Änderung in der englischen und französischen Fassung hat keine Auswirkun-

gen auf den deutschen Text.]

TEIL 7

Kapitel 7.1

7.1.3 Am Anfang nach "ortsbewegliche Tanks" einfügen:

", MEGC".

Am Ende nach "des ortsbeweglichen Tanks" einfügen:

", des MEGC".

Kapitel 7.2 7.2.4

V 2 Am Ende von Absatz (1) folgenden Satz hinzufügen:

"Wenn eine Beförderungseinheit aus einem Fahrzeug EX/II und einem Fahrzeug EX/III besteht, in denen beiden explosive Stoffe oder Gegenstände mit Explosivstoff befördert werden, gilt die für eine Beförderungseinheit EX/II geltende Mengengrenze des Absatzes 7.5.5.2.1 für die gesamte Beförderungseinheit."

V 8 (4) Im ersten Satz "für alle organischen Peroxide und selbstzersetzlichen Stoffe" ändern

in:

"für alle organischen Peroxide, selbstzersetzlichen Stoffe und polymerisierenden Stoffe"

Im zweiten, dritten und vierten Satz nach "Typen C, D, E und F" einfügen:

"sowie für polymerisierende Stoffe".

Kapitel 7.3

ENTWURF

7.3.1.1 [Die Änderung zu Absatz b) in der englischen und französischen Fassung hat keine

Auswirkungen auf den deutschen Text.]

7.3.2.1 Der zweite Satz erhält am Anfang folgenden Wortlaut:

"Die Codes BK 1, BK 2 und BK 3 …".