Aenderungen
Vernehmlassung 2016/9: Revision des Gefahrgutrechts · 147 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 133Fedlex · Vorlage
Dokument 1.1
Änderungen ADR 2017
7.5.7.4 "Beladen und Verstauen sowie für das Entladen" ändern in:
"Verladen, Verstauen und Absetzen"
7.5.7 Folgende neue Unterabschnitte einfügen:
"7.5.7.6 Verladung von flexiblen Schüttgut-Containern
7.5.7.6.1 Flexible Schüttgut-Container müssen in Fahrzeugen oder Containern mit starren
Stirn- und Seitenwänden befördert werden, deren Höhe mindestens zwei Drittel der Höhe des flexiblen Schüttgut-Containers abdeckt. Die für die Beförderung verwendeten Fahrzeuge müssen mit einer gemäß der ECE-Regelung Nr. 132 zugelassenen Fahrzeugstabilisierungsfunktion ausgerüstet sein.
Bem. Bei der Verladung flexibler Schüttgut-Container in ein Fahrzeug oder einen Container müssen den in Unterabschnitt 7.5.7.1 angegebenen Hinweisen für das Verstauen gefährlicher Güter und dem IMO/ILO/UNECE Code of Practice for Packing of Cargo Transport Units (CTU Code) (Verfahrensregeln der IMO/ILO/UNECE für das Packen von Güterbeförderungseinheiten) besondere Beachtung geschenkt werden.
7.5.7.6.2 Flexible Schüttgut-Container müssen durch Mittel gesichert werden, die geeignet
sind, sie im Fahrzeug oder Container so zurückzuhalten, dass Bewegungen während der Beförderung, die zu einer Veränderung der Ausrichtung oder zu einer Beschädigung des flexiblen Schüttgut-Containers führen, verhindert werden. Bewegungen der flexiblen Schüttgut-Container dürfen auch durch das Ausfüllen der Leerräume mit Hilfe von Stauhölzern oder durch Blockieren und Verspannen verhindert werden. Sofern Rückhalteeinrichtungen, wie Bänder oder Gurtbänder, verwendet werden, dürfen diese nicht so überspannt werden, dass es zu einer Beschädigung oder Deformierung der flexiblen Schüttgut-Container kommt.
7.5.7.6.3 Flexible Schüttgut-Container dürfen nicht gestapelt werden.
___
2)ECE-Regelung Nr. 13 (Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Fahrzeugen der Klassen M, N und O hinsichtlich der Bremsen)."
7.5.11
CV 22 Nach "entzündbarer fester Stoffe" einfügen:
", polymerisierender Stoffe".
CV 36 Im zweiten Satz "mit folgender Kennzeichnung" ändern in:
"mit folgendem Kennzeichen".
Am Ende einen Satz mit folgendem Wortlaut hinzufügen:
"Für die UN-Nummern 2211 und 3314 ist dieses Kennzeichen nicht erforderlich, ENTWURFwenn das Fahrzeug oder der Container bereits gemäß der Sondervorschrift 965 des IMDG-Codes* gekennzeichnet ist.
___
* Warnzeichen, das die Worte «VORSICHT – KANN ENTZÜNDBARE DÄMPFE ENTHALTEN» mit einer Buchstabenhöhe von mindestens 25 mm enthält und das an jedem Zugang an einer von Personen, die den Wagen oder Container öffnen oder betreten, leicht einsehbaren Stelle angebracht ist."