Aenderungen

Vernehmlassung 2016/9: Revision des Gefahrgutrechts · 147 Seiten

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Dokument 1.1

Änderungen ADR 2017

[Die Änderung zu Absatz c) in der französischen Fassung hat keine Auswirkungen auf den deutschen Text.]

In Absatz c) "mit Großzetteln (Placards) und einer orangefarbenen Kennzeichnung versehen sind" ändern in:

"mit Großzetteln (Placards) versehen und gekennzeichnet sind".

[Änderung betrifft nur die deutsche Fassung]

1.1.4.2.2 [Die Änderung in der französischen Fassung hat keine Auswirkungen auf den deutschen Text.]

"die Vorschriften für die orangefarbene Kennzeichnung" ändern in:

"die Vorschriften für die Kennzeichnung mit orangefarbenen Tafeln".

[Änderung betrifft nur die deutsche Fassung]

Kapitel 1.2

1.2.1 [Die Änderung zur Begriffsbestimmung von "Befüller" in der englischen und französischen Fassung hat keine Auswirkungen auf den deutschen Text.]

In der Begriffsbestimmung für "Bergungsdruckgefäß" "von höchstens 1000 Litern" ändern in:

"von höchstens 3000 Litern".

In der Begriffsbestimmung von "Bergungsgroßverpackung" "oder undichte" ändern in:

", undichte oder nicht den Vorschriften entsprechende".

In der Begriffsbestimmung von "Bezugsstahl" vor "Bruchdehnung" streichen: "garantierten".

Die Begriffsbestimmung von "Druckgaspackung (Aerosol)" erhält am Anfang folgenden Wortlaut:

"Ein Gegenstand, der aus einem nicht nachfüllbaren Gefäß besteht, das …". Im zweiten Satz der Begriffsbestimmung von "unilateraler Zulassung" unter der Begriffsbestimmung von "Genehmigung/Zulassung" "durch die zuständige Behörde der ersten Vertragspartei des ADR, die von der Sendung berührt wird" ändern in:

ENTWURF"durch die zuständige Behörde einer Vertragspartei des ADR".

In der Begriffsbestimmung von "GHS" "mit Dokument ST/SG/AC.10/30/Rev.5 veröffentlichte fünfte überarbeitete Ausgabe" ändern in:

"mit Dokument ST/SG/AC.10/30/Rev.6 veröffentlichte sechste überarbeitete Ausgabe".