Aenderungen
Vernehmlassung 2016/9: Revision des Gefahrgutrechts · 147 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 5Fedlex · Vorlage
Dokument 1.1
Änderungen ADR 2017
[Die Änderung zu Absatz c) in der französischen Fassung hat keine Auswirkungen auf den deutschen Text.]
In Absatz c) "mit Großzetteln (Placards) und einer orangefarbenen Kennzeichnung versehen sind" ändern in:
"mit Großzetteln (Placards) versehen und gekennzeichnet sind".
[Änderung betrifft nur die deutsche Fassung]
1.1.4.2.2 [Die Änderung in der französischen Fassung hat keine Auswirkungen auf den deutschen Text.]
"die Vorschriften für die orangefarbene Kennzeichnung" ändern in:
"die Vorschriften für die Kennzeichnung mit orangefarbenen Tafeln".
[Änderung betrifft nur die deutsche Fassung]
Kapitel 1.2
1.2.1 [Die Änderung zur Begriffsbestimmung von "Befüller" in der englischen und französischen Fassung hat keine Auswirkungen auf den deutschen Text.]
In der Begriffsbestimmung für "Bergungsdruckgefäß" "von höchstens 1000 Litern" ändern in:
"von höchstens 3000 Litern".
In der Begriffsbestimmung von "Bergungsgroßverpackung" "oder undichte" ändern in:
", undichte oder nicht den Vorschriften entsprechende".
In der Begriffsbestimmung von "Bezugsstahl" vor "Bruchdehnung" streichen: "garantierten".
Die Begriffsbestimmung von "Druckgaspackung (Aerosol)" erhält am Anfang folgenden Wortlaut:
"Ein Gegenstand, der aus einem nicht nachfüllbaren Gefäß besteht, das …". Im zweiten Satz der Begriffsbestimmung von "unilateraler Zulassung" unter der Begriffsbestimmung von "Genehmigung/Zulassung" "durch die zuständige Behörde der ersten Vertragspartei des ADR, die von der Sendung berührt wird" ändern in:
ENTWURF"durch die zuständige Behörde einer Vertragspartei des ADR".
In der Begriffsbestimmung von "GHS" "mit Dokument ST/SG/AC.10/30/Rev.5 veröffentlichte fünfte überarbeitete Ausgabe" ändern in:
"mit Dokument ST/SG/AC.10/30/Rev.6 veröffentlichte sechste überarbeitete Ausgabe".