Aenderungen

Vernehmlassung 2016/9: Revision des Gefahrgutrechts · 147 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 85Fedlex · Vorlage

Dokument 1.1

Änderungen ADR 2017

5.2.2.2.2 Die Überschrift des Gefahrzettels Nr. 4.1 erhält folgenden Wortlaut:

"Gefahr der Klasse 4.1 Entzündbare feste Stoffe, selbstzersetzliche Stoffe, polymerisierende Stoffe und desensibilisierte explosive feste Stoffe". Unter "Gefahr der Klasse 9 Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände"

nach dem Gefahrzettel nach Muster 9 folgenden Gefahrzettel einfügen:

"

(Nr. 9A)

Symbol (sieben senkrechte Streifen in der oberen Hälfte; Ansammlung von Batterien, von denen eine beschädigt und entflammt ist, in der unteren Hälfte): schwarz auf weißem Grund; unterstrichene Ziffer «9» in der unteren Ecke".

Kapitel 5.3

5.3.1.1 Einen neuen Unterabschnitt 5.3.1.1.4 mit folgendem Wortlaut einfügen:

"5.3.1.1.4 Für die Klasse 9 muss der Großzettel (Placard) dem Gefahrzettel nach Muster 9

gemäß Absatz 5.2.2.2.2 entsprechen; der Gefahrzettel nach Muster 9A darf nicht für Zwecke des Anbringens von Großzetteln (Placards) verwendet werden."

Die Absätze 5.3.1.1.4 bis 5.3.1.1.6 werden zu 5.3.1.1.5 bis 5.3.1.1.7.

5.3.1.2 Am Ende folgenden Satz hinzufügen:

"Wenn an allen Tankabteilen die gleichen Großzettel (Placards) anzubringen sind, müssen diese Großzettel (Placards) an beiden Längsseiten und an jedem Ende des Tankcontainers oder ortsbeweglichen Tanks nur einmal angebracht werden."

5.3.1.4.1 Im letzten Satz des zweiten Unterabsatzes streichen:

ENTWURF"in diesem Fall jedoch".

5.3.2 erhält folgenden Wortlaut:

"5.3.2 Kennzeichnung mit orangefarbenen Tafeln".

[Änderung betrifft nur die deutsche Fassung]