Vorlage

Vernehmlassung 2017/18: Änderung der Verordnung über die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Fedlex · Vorlage · Seite 1

Verordnung über die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (EntsV)

Änderung vom

Der Schweizerische Bundesrat

verordnet:

I

Die Verordnung vom 21. Mai 20031 über die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird wie folgt geändert:

Art. 16e

Die mit dem Vollzug von Gesamtarbeitsverträgen betrauten paritätischen Organe und die mit der Inspektionstätigkeit nach Artikel 7a des Gesetzes beauftragten tripartiten Kommissionen müssen insgesamt 35 000 Kontrollen pro Jahr durchführen. Die Anzahl der zu entschädigenden Kontrollen wird in den Leistungsvereinbarungen nach Artikel 9 Absatz 3 dieser Verordnung und Artikel 7a Absatz 3 des Gesetzes festgelegt.

II

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.

Datum Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Die Bundespräsidentin: Doris Leuthard Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr

1 SR 823.201