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Vernehmlassung 2017/23: Teilrevision Sportförderungsverordnung, Verordnung des VBS über die Sportförderungsprogramme und -projekte, Verordnung des BASPO über «Jugend und Sport» · 6 Seiten

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Leiterin/Leiter

Ausbildungsstufen Dauer der einzelnen Kurse/Module

(Tage)

Grundausbildung Kurs: 5–6

Weiterbildung 1 Module: 1–6

Weiterbildung 2 Module: 1–6

Coach

Ausbildungsstufen Dauer der einzelnen Kurse/Module

(Tage)

Grundausbildung Kurs: 0.5–2

Weiterbildung Module: 0,5–1

Expertin/Experte (Spezialisierung)

Ausbildungsstufen Dauer der einzelnen Kurse/Module

(Tage)

Grundausbildung Kurs: 8–9

Weiterbildung Module: 1–4

Coach-Expertin/Experte (Spezialisierung)

Ausbildungsstufen Dauer der einzelnen Kurse/Module

(Tage)

Grundausbildung Kurs: 2

Weiterbildung Module: 1–2

2Die verkürzten Ausbildungen in der Form von Einführungskursen dauern 1–4 Tage.

3Es darf pro Kalenderjahr in der Regel nur eine weiterführende Ausbildungsstufe absolviert werden. Über Ausnahmen entscheidet die Leitung J+S des BASPO.

4Die Unterrichtszeit pro Ausbildungstag beträgt mindestens 6 Stunden, pro Halbtag mindestens 3 Stunden.