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Vernehmlassung 2017/23: Teilrevision Sportförderungsverordnung, Verordnung des VBS über die Sportförderungsprogramme und -projekte, Verordnung des BASPO über «Jugend und Sport» · 6 Seiten
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Leiterin/Leiter
Ausbildungsstufen Dauer der einzelnen Kurse/Module
(Tage)
Grundausbildung Kurs: 5–6
Weiterbildung 1 Module: 1–6
Weiterbildung 2 Module: 1–6
Coach
Ausbildungsstufen Dauer der einzelnen Kurse/Module
(Tage)
Grundausbildung Kurs: 0.5–2
Weiterbildung Module: 0,5–1
Expertin/Experte (Spezialisierung)
Ausbildungsstufen Dauer der einzelnen Kurse/Module
(Tage)
Grundausbildung Kurs: 8–9
Weiterbildung Module: 1–4
Coach-Expertin/Experte (Spezialisierung)
Ausbildungsstufen Dauer der einzelnen Kurse/Module
(Tage)
Grundausbildung Kurs: 2
Weiterbildung Module: 1–2
2Die verkürzten Ausbildungen in der Form von Einführungskursen dauern 1–4 Tage.
3Es darf pro Kalenderjahr in der Regel nur eine weiterführende Ausbildungsstufe absolviert werden. Über Ausnahmen entscheidet die Leitung J+S des BASPO.
4Die Unterrichtszeit pro Ausbildungstag beträgt mindestens 6 Stunden, pro Halbtag mindestens 3 Stunden.