Vorlage A1
Vernehmlassung 2017/24: Änderung der Verordnung über die Festlegung und die Anpassung von Tarifstrukturen in der Krankenversicherung · 3'895 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 3853Fedlex · Vorlage
Tarif 001 - TARMED 1.09, 1.1.2018
GI-6 Hauptleistung, Zuschlagsleistung
TARMED 01.09, 1.1.2018
Der Tarif ist nach dem Grundsatz von Hauptleistungen und Zuschlagsleistungen aufgebaut.
Hauptleistungen können allein abgerechnet werden.
Zuschlagsleistungen sind zwingend einer bestimmten Hauptleistung zugeordnet und können nur mit dieser zusammen
abgerechnet werden. Sofern nicht ausdrücklich anders erwähnt, gelten die Kumulationsregeln einer Hauptleistung auch für die dieser Hauptleistung zugeordneten Zuschlagsleistungen.
Ausnahmen sind mit (+) bezeichnete Zuschlagsleistungen, die mit mehreren, nicht näher bezeichneten Hauptleistungen
abgerechnet werden können.
Bei den Zuschlagsleistungen, gekennzeichnet mit einem der Leistungsbezeichnung vorangestellten '+', '-', '(+)' oder '(-)', muss bei der Rechnungsstellung immer die entsprechende Bezugsleistung angegeben werden. In der Regel ist diese Bezugsleistung eine Hauptleistung. Es gibt aber auch Fälle, bei denen die Bezugsleistung eine Zuschlagsleistungen ist, d.h. die Zuschlagsleistung ist ein Zuschlag auf eine andere Zuschlagsleistung.
Referenzleistung: Ist eine Hauptleistung, bei welcher bei der Rechnungsstellung zwingend eine Bezugsleistung angegeben werden muss.
Die zwingende Angabe der Bezugsleistung gilt auch für Tarifpositionen mit dem Vermerk 'Bezugsleistung muss angegeben werden' in der Interpretation.
GI-6 Hauptleistung, Zuschlagsleistung 3853 / 3895