Vorlage A1

Vernehmlassung 2017/24: Änderung der Verordnung über die Festlegung und die Anpassung von Tarifstrukturen in der Krankenversicherung · 3'895 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 3854Fedlex · Vorlage

Tarif 001 - TARMED 1.09, 1.1.2018

GI-7 'als alleinige Leistung', 'als alleinige Zuschlagsleistung'

TARMED 01.09, 1.1.2018

Für Leistungen, die 'als alleinige Leistung' bezeichnet sind, gelten die Kumulationsregeln aus der Leistungsgruppe LG-01. Die alleinigen Leistungen können zudem mit den ihnen direkt zugeordneten Zuschlagsleistungen kombiniert werden.

'als alleinige Zuschlagsleistung' bezeichnete Leistungen können in der gleichen Sitzung mit keiner anderen Zuschlagsleistung der betreffenden Hauptleistung kombiniert werden.

'als alleinige Leistung' mit einem Kapitelzusatz (z.B. 'als alleinige gynäkologische Leistung', 'als alleinige radiologische Leistung' usw.) bedeutet, dass diese Leistung mit keiner anderen Leistung desselben Kapitels kombiniert werden kann. Ausgenommen sind technische und/oder ärztliche Grundleistungen des betreffenden Kapitels

Für Leistungen die mit 'als alleinige Leistung exkl. Zugang' bezeichnet sind, stehen in der gleichen Sitzung für den Zugang nur die Leistungen aus der Leistungsgruppe LG-39 zur Verfügung.

GI-7 'als alleinige Leistung', 'als alleinige Zuschlagsleistung' 3854 / 3895