Vorlage

Vernehmlassung 2017/31: Steuerliche Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten · 2 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 2Fedlex · Vorlage

m. die nachgewiesenen Kosten, bis zu einem nach kantonalem Recht bestimmten Betrag, für die Drittbetreuung jedes Kindes, das das 14. Altersjahr noch nicht vollendet hat und mit der steuerpflichtigen Person, die für seinen Unterhalt sorgt, im gleichen Haushalt zusammenlebt, soweit diese Kosten in direktem kausalem Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit, Ausbildung oder Erwerbsunfähigkeit der steuerpflichtigen Person stehen; der Höchstbetrag muss mindestens 10 000 Franken betragen;

Art. 72x Anpassung der kantonalen Gesetzgebung an die Änderung vom ...

1 Die Kantone passen ihre Gesetzgebung auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung vom … dem geänderten Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe m an.

2 Ab diesem Zeitpunkt findet Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe m direkt Anwendung, wenn ihm das kantonale Recht widerspricht. In diesem Fall erlässt die Kantonsregierung die erforderlichen vorläufigen Vorschriften.

II

1 Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.

2 Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.

…