Bericht Gutachten 2
Vernehmlassung 2017/41: Teilrevision des Bundesgesetzes über die Enteignung (EntG) · 64 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 58Fedlex · Erläuternder Bericht
Generalsekretariat UVEK Motion Ritter - Entschädigung bei Enteignungen von Kulturland
seelischen Unbill nicht nur auf Kulturland, sondern auch auf Enteignungen von Bauland angewendet wird.
Fazit: Alternative Konzepte
Im Sinne einer weitergehenden Prüfung wurde das Prinzip der in der Motion geäusserten Anliegen aufgenommen und verschiedene Konzepte zur möglichen Erhöhung dèr Entschädigung von Kulturland bei Enteignungen geprüft. Die meisten dieser Konzepte sind entweder nicht verfässungskonform, würden in der Praxis kaum je vorkommen, sind aus ökonomischer Sicht nicht sinnvoll oder aus bewertungstechnischer Sicht nicht praktikabel. Einzig wäre es aus juristischer Sicht theoretisch möglich, weitere Schadensmerkmale bei der Festlegung der Entschädigung der Enteignung zu berücksichtigen. Bisher werden hur finanzielle Inkonvenienzen entschädigt. Es wäre rechtlich möglich, eine effektiv erlittene seelische Unbill im Rahmen eines Unfreiwilligkeitszuschlags zu entschädigen.