Rapporto esperti 2
Consultazione 2017/41: Revisione parziale della legge federale sulla espropriazione (LEspr) · 64 pagine
Fedlex · Rapporto esplicativo · Pagina 58Fedlex · Rapporto esplicativo
Generalsekretariat UVEK Motion Ritter - Entschädigung bei Enteignungen von Kulturland
seelischen Unbill nicht nur auf Kulturland, sondern auch auf Enteignungen von Bauland angewendet wird.
Fazit: Alternative Konzepte
Im Sinne einer weitergehenden Prüfung wurde das Prinzip der in der Motion geäusserten Anliegen aufgenommen und verschiedene Konzepte zur möglichen Erhöhung dèr Entschädigung von Kulturland bei Enteignungen geprüft. Die meisten dieser Konzepte sind entweder nicht verfässungskonform, würden in der Praxis kaum je vorkommen, sind aus ökonomischer Sicht nicht sinnvoll oder aus bewertungstechnischer Sicht nicht praktikabel. Einzig wäre es aus juristischer Sicht theoretisch möglich, weitere Schadensmerkmale bei der Festlegung der Entschädigung der Enteignung zu berücksichtigen. Bisher werden hur finanzielle Inkonvenienzen entschädigt. Es wäre rechtlich möglich, eine effektiv erlittene seelische Unbill im Rahmen eines Unfreiwilligkeitszuschlags zu entschädigen.