Vorlage
Vernehmlassung 2017/59: Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer (VStG)
Fedlex · Vorlage · Seite 1
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Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer (Verrechnungssteuergesetz; VStG) Änderung vom …
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom …1,
beschliesst:
I
Das Verrechnungssteuergesetz vom 13. Oktober 19652 wird wie folgt geändert:
Art. 23 Abs. 1 (Betrifft nur den französischen Text) und 2
2 Die Verwirkung tritt nicht ein, wenn die Einkünfte oder Vermögen in der Steuererklärung fahrlässig nicht angegeben wurden und vor Ablauf der Frist für die Einsprache gegen die Veranlagung:
a. nachträglich angegeben werden; oder
b. von der Steuerbehörde von sich aus zu den Einkünften oder Vermögen hinzugerechnet werden.
Art. 70d B. Übergangsrecht / VI. Übergangsbestimmung zur Änderung …
Artikel 23 Absatz 2 ist auch auf steuerbare Leistungen anwendbar, die zwischen dem Beginn des Kalenderjahres vor Inkrafttreten der Änderung vom … und dem Zeitpunkt des Inkrafttretens fällig werden.
II
1 Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.
2 Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.
SR ..........
1BBl 2017 …
2 SR 642.21
2017–......