Vorlage

Vernehmlassung 2017/59: Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer (VStG)

Fedlex · Vorlage · Seite 1

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Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer (Verrechnungssteuergesetz; VStG) Änderung vom …

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom …1,

beschliesst:

I

Das Verrechnungssteuergesetz vom 13. Oktober 19652 wird wie folgt geändert:

Art. 23 Abs. 1 (Betrifft nur den französischen Text) und 2

2 Die Verwirkung tritt nicht ein, wenn die Einkünfte oder Vermögen in der Steuererklärung fahrlässig nicht angegeben wurden und vor Ablauf der Frist für die Einsprache gegen die Veranlagung:

a. nachträglich angegeben werden; oder

b. von der Steuerbehörde von sich aus zu den Einkünften oder Vermögen hinzugerechnet werden.

Art. 70d B. Übergangsrecht / VI. Übergangsbestimmung zur Änderung …

Artikel 23 Absatz 2 ist auch auf steuerbare Leistungen anwendbar, die zwischen dem Beginn des Kalenderjahres vor Inkrafttreten der Änderung vom … und dem Zeitpunkt des Inkrafttretens fällig werden.

II

1 Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.

2 Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.

SR ..........

1BBl 2017 …

2 SR 642.21

2017–......