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Vernehmlassung 2017/66: Änderung der Verordnung über die Unfallverhütung (VUV) · 2 Seiten

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Art. 11dbisVerfügung über die Nichteignung der Spezialisten der Arbeits-

sicherheit

1Vor Erlass einer Verfügung über die Nichteignung der Spezialisten der Arbeitssicherheit müssen die Durchführungsorgane das Bundesamt und das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) anhören.

2Die Verfügungen nach Absatz 1 sind neben dem Arbeitgeber auch der betroffenen Person zu eröffnen und dem Bundesamt mitzuteilen. Die betroffene Person kann die gleichen Rechtsmittel ergreifen wie der Arbeitgeber.

II

Diese Verordnung tritt am 1. April 2018 in Kraft.

… Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Die Bundespräsidentin: Doris Leuthard

Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr