Vorlage
Vernehmlassung 2017/82: Überführung der Verordnung über die Ausfuhr und Vermittlung von Gütern zur Internet- und Mobilfunküberwachung ins Güterkontrollgesetz
Fedlex · Vorlage · Seite 1
946.202 Bundesgesetz über die Kontrolle zivil und militärisch verwendbarer Güter, besonderer militärischer Güter sowie strategischer Güter1 (Güterkontrollgesetz, GKG)
Änderung vom
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom …2,
beschliesst:
I
Das Güterkontrollgesetz vom 13. Dezember 1996 wird wie folgt geändert:
Art. 6
3 Der Bundesrat regelt die Verweigerung von Bewilligungen der Ausfuhr und Vermittlung von doppelt verwendbaren Gütern nach Artikel 2 Absatz 2, die zur Internet- oder Mobilfunküberwachung verwendet werden können.
II
1 Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.
2 Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.
AS 1997 1697
1 Fassung gemäss Art. 2 des BB vom 26. Sept. 2014 über die Genehmigung und die Umsetzung des Kooperationsabkommens zwischen der Schweiz und der EU und ihren Mitgliedstaaten über die europäischen Satellitennavigationsprogramme, in Kraft seit 1. Juli 2016 (AS 2016 2191; BBl 2014 357).
2 BBI