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Vernehmlassung 2017/83: Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager · 43 Seiten
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Ergebnis der sicherheitstechnischen Beurteilung des geologischen Standortgebiets
Das ENSI bewertet das geologische Standortgebiet Wellenberg für ein Tiefenlager für schwach- und mittelaktive Abfälle als geeignet. Die in Etappe 1 definierte Grenze des Standortgebiets bleibt unverändert bestehen. Das Standortgebiet weist jedoch eindeutige Nachteile im Vergleich zu anderen SMA-Standortgebieten auf. Das betrifft die Indikatoren «Kolloide», «Art der Transportpfade und Ausbildung des Porenraums», «Homogenität des Gesteinsaufbaus», «Transmissivität präferenzieller Freisetzungspfade», «Selbstabdichtungsvermögen», «Modellvorstellungen zur Langzeitentwicklung», «Seismizität», «Variabilität der Gesteinseigenschaften im Hinblick auf ihre Charakterisierbarkeit» sowie «Explorationsverhältnisse im geologischen Untergrund». Das ENSI beurteilt daher das SMA-Standortgebiet Wellenberg als eindeutig weniger geeignet und stimmt dem Vorschlag der Nagra zu, das Standortgebiet aus Sicht von Sicherheit und technischer Machbarkeit zurückzustellen.
Ergebnis der sicherheitstechnischen Beurteilung der Oberflächenanlage
Das Standortgebiet wird als Reserveoption festgelegt. Deshalb erfolgte keine sicherheitstechnische Beurteilung der Oberflächenanlage.
Ergebnis der Beurteilung von Raumplanung und Umwelt der Oberflächeninfrastruktur
Eine Oberflächenanlage am vorgeschlagenen Standort ist grundsätzlich mit den geltenden Plänen und Vorschriften des Bundes über die Nutzung des Bodens vereinbar. Zur kantonalen Richtplanung liegen keine ausgeprägten Konflikte vor. Der betroffene Talabschnitt ist Landwirtschaftsgebiet. Die direkte Einsehbarkeit konzentriert sich auf umliegende Landwirtschaftsgebäude.
Umweltseitig wäre die Realisierung der Anlage gemäss der SÖW mit einem gewissen Flächenverbrauch für die Erschliessungsinfrastruktur und dem Verlust von Fruchtfolgeflächen verbunden. Zwischen Stans und dem Standortareal wäre in der Bauphase mit einer spürbaren zusätzlichen Luft- und Lärmbelastung durch tiefenlagerbedinge Transporte zu rechnen.
Koordinationsbedarf
Das Standortgebiet wird als Reserveoption festgelegt. Deshalb besteht derzeit kein Koordinationsbedarf.