Vorlage

Vernehmlassung 2018/15: Änderung des Bundesgesetzes über den Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft (EOG). Länger dauernde Mutterschaftsentschädigung bei längerem Spitalaufenthalt des Neugeborenen. · 2 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 1Fedlex · Vorlage

[Signature] [QR Code]

Bundesgesetz über den Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft Vorentwurf (Erwerbsersatzgesetz, EOG)

Änderung vom …

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom…1,

beschliesst:

I

Das Erwerbsersatzgesetz vom 25. September 19522 wird wie folgt geändert:

Art. 16b Abs. 3 Bst. a

3 Der Bundesrat regelt die Anspruchsvoraussetzungen für Frauen, die wegen Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit:

a. während der neun Monate unmittelbar vor der Niederkunft nicht mindestens fünf Monate lang eine Erwerbstätigkeit ausgeübt haben;

Art. 16c Sachüberschrift und Abs. 2–4

Beginn des Anspruchs und Dauer der Ausrichtung der Entschädigung

2 Die Mutterschaftsentschädigung wird an 98 aufeinanderfolgenden Tagen ab Beginn des Anspruchs ausgerichtet.

3 Die Dauer der Ausrichtung verlängert sich um die Dauer der Hospitalisierung des Neugeborenen, höchstens aber um 56 Tage, wenn:

a. das Neugeborene unmittelbar nach der Geburt ununterbrochen während mindestens drei Wochen im Spital verweilen muss; und

b. die Mutter nachweist, dass sie im Zeitpunkt der Niederkunft bereits beschlossen hatte, nach Ende des Mutterschaftsurlaubs wieder eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen.

SR ...

1BBl 2018 …

2 SR 834.1

2017–......