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Vernehmlassung 2018/87: Aufhebung der Industriezölle · 291 Seiten

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Zolltarifgesetz

streichen: andere

streichen: 8514.9091 im Stückgewicht von mehr als 5000 kg

streichen: 8514.9092 im Stückgewicht von mehr als 1000 kg, jedoch nicht mehr als 5000 kg

streichen: 8514.9093 im Stückgewicht von nicht mehr als 1000 kg

8515 Maschinen und Apparate zum Löten oder Schweissen (auch zum Schneiden geeignet), elektrisch (einschliesslich solche mit elektrisch beheizten Gasen) oder mit Laser- oder anderen Licht- oder Photonenstrahlen, mit Ultraschall, mit Elektronenstrahlen, mit Magnetimpulsen oder mit Plasmastrahl arbeitend; elektrische Maschinen und Apparate zum Spritzen schmelzflüssiger Metalle oder Cermets

Maschinen und Apparate zum Hart- oder Weichlöten

8515.1100 Lötkolben und -pistolen

neue Num. 8515.1900 andere

streichen: 8515.1930 Maschinen zum Wellenlöten der ausschliesslich oder hauptsächlich zur Herstellung

von Baugruppen aus gedruckten Schaltungen verwendeten Art

streichen: andere

streichen: 8515.1991 im Stückgewicht von mehr als 50 kg

streichen: 8515.1992 im Stückgewicht von nicht mehr als 50 kg

Maschinen und Apparate zum Widerstandsschweissen von Metallen

neue Num. 8515.2100 ganz oder teilweise selbsttätig arbeitend

streichen: 8515.2110 im Stückgewicht von mehr als 50 kg

streichen: 8515.2120 im Stückgewicht von nicht mehr als 50 kg

neue Num. 8515.2900 andere

streichen: 8515.2910 im Stückgewicht von mehr als 50 kg

streichen: 8515.2920 im Stückgewicht von nicht mehr als 50 kg