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Vernehmlassung 2018/87: Aufhebung der Industriezölle · 291 Seiten
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Zolltarifgesetz
streichen: andere
streichen: 8514.9091 im Stückgewicht von mehr als 5000 kg
streichen: 8514.9092 im Stückgewicht von mehr als 1000 kg, jedoch nicht mehr als 5000 kg
streichen: 8514.9093 im Stückgewicht von nicht mehr als 1000 kg
8515 Maschinen und Apparate zum Löten oder Schweissen (auch zum Schneiden geeignet), elektrisch (einschliesslich solche mit elektrisch beheizten Gasen) oder mit Laser- oder anderen Licht- oder Photonenstrahlen, mit Ultraschall, mit Elektronenstrahlen, mit Magnetimpulsen oder mit Plasmastrahl arbeitend; elektrische Maschinen und Apparate zum Spritzen schmelzflüssiger Metalle oder Cermets
Maschinen und Apparate zum Hart- oder Weichlöten
8515.1100 Lötkolben und -pistolen
neue Num. 8515.1900 andere
streichen: 8515.1930 Maschinen zum Wellenlöten der ausschliesslich oder hauptsächlich zur Herstellung
von Baugruppen aus gedruckten Schaltungen verwendeten Art
streichen: andere
streichen: 8515.1991 im Stückgewicht von mehr als 50 kg
streichen: 8515.1992 im Stückgewicht von nicht mehr als 50 kg
Maschinen und Apparate zum Widerstandsschweissen von Metallen
neue Num. 8515.2100 ganz oder teilweise selbsttätig arbeitend
streichen: 8515.2110 im Stückgewicht von mehr als 50 kg
streichen: 8515.2120 im Stückgewicht von nicht mehr als 50 kg
neue Num. 8515.2900 andere
streichen: 8515.2910 im Stückgewicht von mehr als 50 kg
streichen: 8515.2920 im Stückgewicht von nicht mehr als 50 kg