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Vernehmlassung 2018/87: Aufhebung der Industriezölle · 291 Seiten

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Zolltarifgesetz

Maschinen und Apparate zum Lichtbogen- oder Plasmastrahlschweissen von Metallen

neue Num. 8515.3100 ganz oder teilweise selbsttätig arbeitend

streichen: 8515.3110 im Stückgewicht von mehr als 50 kg

streichen: 8515.3120 im Stückgewicht von nicht mehr als 50 kg

neue Num. 8515.3900 andere

streichen: 8515.3910 im Stückgewicht von mehr als 50 kg

streichen: 8515.3920 im Stückgewicht von nicht mehr als 50 kg

neue Num. 8515.8000 andere Maschinen und Apparate

streichen: 8515.8041 im Stückgewicht von mehr als 50 kg

streichen: 8515.8042 im Stückgewicht von nicht mehr als 50 kg

neue Num. 8515.9000 Teile

streichen: 8515.9050 von Maschinen der Nr. 8515.1930

streichen: andere

streichen: 8515.9091 im Stückgewicht von mehr als 50 kg

streichen: 8515.9092 im Stückgewicht von nicht mehr als 50 kg

8516 Elektrische Warmwasserbereiter und Tauchsieder; elektrische Apparate zum Heizen von Räumen, des Bodens oder zu ähnlichen Zwecken; elektrothermische Apparate zur Haarpflege (z.B. Haartrockner, Dauerwellenapparate, Brennscherenwärmer) oder zum Händetrocknen; elektrische Bügeleisen; andere elektrothermische Haushaltapparate; elektrische Heizwiderstände, andere als solche der Nr. 8545

neue Num. 8516.1000 elektrische Warmwasserbereiter und Tauchsieder

streichen: Boiler, mit einem Fassungsvermögen von

streichen: 8516.1011 mehr als 500 l

streichen: 8516.1012 mehr als 150 l, jedoch nicht mehr als 500 l