Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2019/11: Änderung des Bankengesetzes (Einlegerschutz, Insolvenz) · 71 Seiten
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Übersicht
Wir legen mit diesem Bericht Vorschläge zu Änderungen des Bankengesetzes in drei Themenbereichen vor. Erstens sollen die Insolvenzbestimmungen für Banken
überarbeitet werden, wie dies der Bundesrat schon in seiner Vorlage zu einem Fi-
nanzdienstleistungs- und Finanzinstitutsgesetz vorgeschlagen hatte. Zweitens soll die Sicherung der Bankeinlagen im Wesentlichen durch zwei Massnahmen gestärkt werden. Drittens schliesslich soll eine vollständige Segregierung von Bucheffekten in der Verwahrungskette gewährleistet werden.
Ausgangslage
Im Zusammenhang mit Sanierungsmassnahmen, die in verfassungsmässig geschützte Rechtspositionen eingreifen, wurde in der Vergangenheit verschiedentlich kritisiert, dass die heutige Bankeninsolvenzverordnung der FINMA keine genügende rechtliche Grundlage darstelle. Diese Kritik wurde vom Bundesrat bei der Erarbeitung des Finanzdienstleistungs- und des Finanzinstitutsgesetzes vom 4. November 2015 aufgenommen, indem er im Anhang zum Finanzinstitutsgesetz eine entsprechende Anhebung der Verordnungsregelungen ins Bankengesetz vorschlug. Das Parlament hat diese Anpassungen in der Zwischenzeit an den Bundesrat zurückgewiesen mit dem Auftrag, dazu eine Vernehmlassung durchzuführen.
Was die Sicherung der Einlagen bei Banken betrifft, so hat sich in der Praxis gezeigt, dass die Auszahlung der gesicherten Einlagen an die Einleger in konkreten Fällen zum Teil mehrere Monate in Anspruch genommen hat. In Bezug auf die Finanzierung des Systems ist festzustellen, dass das heutige, erst in einem Anwendungsfall finanzierte System negative Auswirkungen auf die Systemstabilität haben kann, da es prozyklisch wirkt.
Schliesslich wurde im Zuge der Arbeiten zur Einlagensicherung festgestellt, dass bei der Verwahrung von Bucheffekten nicht in der ganzen Verwahrungskette eine Trennung von Eigen- und Kundenbeständen gewährleistet ist.
Inhalt der Vorlage
Bei den Regeln zur Bankeninsolvenz sollen zwecks Verbesserung der Rechtssicherheit jene Bestimmungen aus der heutigen FINMA-Verordnung, die in verfassungsmässig geschützte Rechtspositionen eingreifen, neu auf Stufe des Bankengesetzes verankert werden. Dies betrifft vor allem die Behandlung der Ansprüche von Eignerinnen und Eignern sowie Gläubigerinnen und Gläubigern im Rahmen einer Bankensanierung etwa bei der Wandlung von Fremd- in Eigenkapital und bei der Forderungsreduktion. Flankierend werden für den Fall einer Insolvenz oder eines Konkurses einer Mitgliedsbank gesetzliche Regelungen zur Stärkung der Stabilität des Pfandbriefsystems aufgenommen.
In der Einlagensicherung werden die bankengesetzlichen Fristen einerseits zur Auszahlung der Gelder aus der Einlagensicherung an den Untersuchungsbeauftragten oder Konkursliquidator und andererseits zur Weiterleitung der gesicherten Einlagen