Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2019/21: Bundesgesetz über den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung · 52 Seiten

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Administrativer Wie Status quo, Wie Status quo, Wie Status quo, Wie Status quo, Geringer als im Aufwand im Ver- aber Zusatzaufwand aber Zusatzaufwand aber Zusatzaufwand aber Zusatzaufwand Status quo trotz gleich zum Status wegen Ersterwer- wegen Ersterwer- wegen Ersterwer- wegen Ersterwer- Zusatzaufwand quo berabzug berabzug berabzug und Son- berabzug wegen Ersterwer-

derregelung für berabzug

qualifizierte Betei-

ligungen

1= Im geltenden Recht stellt der Bruttoeigenmietwert steuerbaren Vermögensertrag dar, der die Abzugslimite erhöht.

2= Der steuerbare Vermögensertrag aus unbeweglichem Vermögen umfasst die Erträge aus selbstgenutzten Zweitliegenschaften sowie vermiete-

ten bzw. verpachteten Liegenschaften. Der Bruttoeigenmietwert des Eigenheims ist nicht mehr steuerbar.

3= Minder- oder Mehreinnahmen eines Systemwechsels gemäss den Eckwerten der WAK-S gegenüber dem Status quo bei einem angenommenen

Hypothekarzinsniveau von etwa 3,5 Prozent und einem Schuldzinsenszenario wie in der Spalte der Tabelle dargelegt. Die Einnahmen aus der direkten Bundessteuer schliessen den Kantonsanteil von 17% mit ein. Bezüglich der Annahmen für die vorgenommenen Schätzungen und zur Aussagekraft der verwendeten Datenbasis: vgl. die Ziffern 4.1.1 und 4.2.1.