Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2019/32: Erläuternder Bericht zur internationalen Zusammenarbeit 2021-2024 · 51 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 45Fedlex · Erläuternder Bericht
- Vereinbarkeit mit den aussenwirtschaftlichen Interessen der Schweiz (Aussenwirtschaftspolitische Strategie, Freihandelspolitik).
- Vereinbarkeit mit den aussenpolitischen Interessen der Schweiz (diplomatische Beziehungen, Herausforderungen im Migrationsbereich, Stimmrechtsgruppen).
Der Ausstieg aus einem Schwerpunktland wird in erster Linie dann erwogen, wenn die oben genannten Kriterien nicht mehr erfüllt werden, wenn die diplomatischen Beziehungen abgebrochen wurden oder wenn die Sicherheits- oder die Zugangsbedingungen zu den Tätigkeitsgebieten die Durchführung der Programme und die wirtschaftliche Zusammenarbeit nicht mehr erlauben. Da der Ausstieg ein komplexes Verfahren in den bilateralen Beziehungen ist, muss er geordnet erfolgen und zu einem geeigneten Zeitpunkt kommuniziert werden. Um die nachhaltige Kontinuität bestehender Projekte zu gewährleisten, dauert die Ausstiegsphase im Allgemeinen vier bis sechs Jahre.
Die Kriterien a), c) und d) wurden gegenüber dem Zeitraum 2017–2020 überarbeitet.
Erläuternder Bericht zur internationalen Zusammenarbeit 2021–2024 (02.05.2019)