Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2019/72: Verordnungspaket Umwelt Herbst 2020 · 8 Seiten
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Verordnungspaket Umwelt Herbst 2020 Erläuternder Bericht Vernehmlassung VBGF
2 Anlass und wesentliche Punkte der Revision (Grundzüge der Vorlage)
Ziel dieser Revision ist es, den nationalen Gefährdungsstatus der in Anhang 1 VBGF aufgeführten einheimischen Fisch- und Krebsarten zu aktualisieren und einige taxonomische Anpassungen vorzunehmen (wissenschaftliche Nomenklatur).
Die neuen Gefährdungsstatus von Fischen und Krebsen in Anhang 1 VBGF wurden nach der Erhebung von Daten über ihre Verbreitung in der ganzen Schweiz und im Anschluss an verschiedene nationale Forschungsprogramme (z. B. «Projet lac», «Progetto fiumi» usw.) festgelegt. Alle gesammelten faunistischen Informationen wurden in der nationalen Datenbank «Info Fauna» gespeichert, die vom Schweizerischen Zentrum für die Kartografie der Fauna (SZKF) verwaltet wird. Die Daten fanden insbesondere Verwendung bei der Erstellung des neuen Verbreitungsatlas der Fische und Rundmäuler der Schweiz, der 2018 erschienen ist.
Der Gefährdungsstatus jeder Art wurde zunächst nach den international anerkannten Kriterien der Internationalen Naturschutz-Union (UICN) definiert. Die so erhaltenen Ergebnisse für die einzelnen Arten wurden anschliessend von einer Expertenkommission geprüft und validiert. Die Kommission setzte sich aus Vertreterinnen und Vertretern des BAFU, der kantonalen Fischereifachstellen (VD, BE, SG, TI) und der Forschung (SZKF, EAWAG) zusammen. Jeder kantonale Vertreter bzw. jede kantonale Vertreterin deckte einen Teil der Landesfläche ab und koordinierte in diesem Gebiet die Stellungnahmen der betreffenden Kantone. Die vorgeschlagenen Änderungen der Gefährdungsstatus waren daher bereits Gegenstand einer ersten Fachanhörung durch die kantonalen Fischereifachstellen und durch Vertreter der Wissenschaft im Rahmen der Erstellung des schweizerischen Verbreitungsatlas. Die in dieser Verordnungsrevision vorgeschlagenen Änderungen der Gefährdungsstatus werden vollständig in die neue Rote Liste der Fische der Schweiz übernommen.
Neben der Definition der neuen Gefährdungsstatus sind aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse einige taxonomische Anpassungen erforderlich.
4/8 054.11-00049/00005/00002/S331-1308