Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/75: Gasversorgungsgesetz · 53 Seiten
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KLASSIFIZ
Referenz/Ak
Anhang 2: Fragen des Fragebogens zur Vernehmlassung
1. Gasversorgungsgesetz
Sind Sie damit einverstanden, dass die Gasversorgung durch den Bund spezialgesetzlich
geregelt wird?
☐ Ja ☐ Nein
Kommentar:
2. Marktöffnung
i. Sind Sie damit einverstanden, dass kleinere Kunden ihren Anbieter nicht frei wählen können, jedoch zu regulierten Gastarifen versorgt werden (Teilmarktöffnung) oder bevorzugen Sie eine vollständige Marktöffnung?
☐ Ja ☐ Nein (vollständige Marktöffnung wird bevorzugt)
Kommentar:
ii. Sind Sie damit einverstanden, dass die Schwelle für die freie Wahl des Lieferanten bei einem Jahresverbrauch von mindestens 100 MWh pro Jahr liegt? (Art. 7 E-GasVG)
☐ Ja ☐ Nein, die Schwelle sollte höher liegen. ☐ Nein, die Schwelle sollte tiefer liegen.
Kommentar:
iii. Sind Sie damit einverstanden, dass bis zur Installation der entsprechenden Messgeräte resp. bis zur Einsatzfähigkeit der Standardlastprofile (maximal ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes) diejenigen Endverbraucher Markzugang haben, welche diesen heute gemäss der Verbändevereinbarung haben?
(Art. 41 Abs. 2 E-GasVG)
☐ Ja ☐ Nein
Kommentar:
3. Netzzugangsmodell
i. Sind Sie damit einverstanden, dass es zur Belieferung von Endverbrauchern nur zwei Verträge braucht, d.h. die Kapazitäten im Übergang vom Transport- ins Verteilnetz von den Lieferanten nicht zusätzlich gekauft werden müssen (Modell ohne Citygate)? (Art. 16 E-GasVG)
☐ Ja ☐ Nein
Kommentar:
ii. Sind Sie damit einverstanden, dass die Transitströme reguliert werden und damit Teil des
Entry-Exit-Systems Schweiz sind? (Art. 3 E-GasVG; Definitionen Transportnetz und Marktgebiet)
☐ Ja ☐ Nein
Kommentar: