Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/75: Gasversorgungsgesetz · 53 Seiten

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KLASSIFIZ

Referenz/Ak

4. Entflechtung

i. Sind Sie damit einverstanden, dass die Transportnetzbetreiber keine Aufgaben bei der Kapazitätsbewirtschaftung haben und in der Folge dieselben (erleichterten) Entflechtungsvorschriften wie die Verteilnetzbetreiber erfüllen müssen? (Art 5 und Art. 14 Abs. 1 E-GasVG sowie Erläuterungen zu den Aufgaben des Marktgebietsverantwortlichen)

☐ Ja ☐ Nein

Kommentar:

ii. Sind Sie damit einverstanden, dass der Marktgebietsverantwortliche durch die Gaswirtschaft gegründet und mit der Genehmigung der Statuten durch das Departement (UVEK) eingesetzt wird? (Art. 28 E-GasVG).

☐ Ja ☐ Nein, der Marktgebietsverantwortliche soll direkt durch den Bund gegründet werden.

Kommentar:

5. Messwesen

i. Sind Sie damit einverstanden, dass es keinen Smart-Meter-Rollout geben wird und nur für Verbrauchstätten mit einem jährlichen Verbrauch von mindestens 1 GWh eine Lastgangmessung mit Datenübertragung verlangt wird? (Art. 21 E-GasVG, erläuternder Bericht zu diesem Artikel sowie zum Messwesen)

☐ Ja ☐ Nein

Kommentar:

ii. Welche Variante betreffend Zuständigkeit für das Messwesen bevorzugen Sie?

☐ Variante 1 (Netzbetreiber ist zuständig) ☐ Variante 2 (freie Wahl von Messstellenbetreiber resp. Messdienstleiter)

Kommentar:

6. Datahub

Wären Sie damit einverstanden, wenn für den Datenaustausch eine zentrale, digitale, plattformbasierte Lösung angestrebt wird, unter Nutzung der für die Stromversorgung entwickelten Lösung? (Beschreibung zum Datahub im erläuternden Bericht)

☐ Ja ☐ Nein

Kommentar:

7. Bilanzierung

Sind Sie damit einverstanden, dass für die Bilanzzone Schweiz im Grundsatz eine 24-stündige Bilanzierungsperiode, d.h. eine Tagesbilanzierung, gilt? (Art. 24 Abs. 2 E-GasVG)

☐ Ja ☐ Nein