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Vernehmlassung 2019/79: Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Vergütung des Pflegematerials) · 2 Seiten

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Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG)

Änderung vom …

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom …1,

beschliesst:

I

Das Bundesgesetz vom 18. März 19942 über die Krankenversicherung wird wie folgt geändert:

Art. 25a Abs. 1 zweiter Satz und Abs. 2 dritter Satz

1… Für die Vergütung der der Untersuchung oder Behandlung dienenden Mittel und Gegenstände, die für Pflegeleistungen verwendet werden, gilt Artikel 52.

2… Für die Vergütung der der Untersuchung oder Behandlung dienenden Mittel und Gegenstände, die für die Akut- und Übergangspflege verwendet werden, gilt Artikel 52.

Art. 52 Abs. 1 Bst. a Ziff. 3 und Abs. 3 dritter Satz

1Nach Anhören der zuständigen Kommissionen und unter Berücksichtigung der Grundsätze nach den Artikeln 32 Absatz 1 und 43 Absatz 6:

a. erlässt das Departement:

3. Bestimmungen über die Leistungspflicht und den Umfang der Vergütung von der Untersuchung oder Behandlung dienenden Mitteln und Gegenständen, die nach den Artikeln 25 Absatz 2 Buchstabe b und 25a Absätze 1 und 2 verwendet werden;

SR ..........

1BBl …

2 SR 832.10

2019–......