Vorlage

Vernehmlassung 2020/31: Änderung des Luftfahrgesetzes

Fedlex · Vorlage · Seite 1

Bundesgesetz Vorentwurf über die Luftfahrt (Luftfahrtgesetz, LFG)

Änderung vom…

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom …1,

beschliesst:

I

Das Luftfahrtgesetz vom 21. Dezember 19482 wird wie folgt geändert:

Art. 90bisRandtitel

4. Tätigkeit mit

beeinträchtigtem

Bewusstsein

Art. 100 Randtitel und Abs. 4

IV.4 Haben Ärzte, Psychologen oder deren Hilfspersonen bei einem Flugbesatzungsmitglied oder einem Fluglotsen wegen Meldepflichten,

Einholen von einer festgestellten körperlichen oder psychischen Krankheit, wegen eines Gebrechens oder wegen einer Sucht Zweifel Stellungnahmen an der Tauglichkeit zur Ausübung der entsprechenden Tätigkeiten, so können sie dem BAZL Meldung erstatten.

und Melderechte

Art. 100ter Abs. 1 zweiter Satz, 3, 3bis und 4

VI. Feststellung 1 …gestrichen

der Angetrun-

kenheit u. dgl.3 Bei der Durchführung von Vorfeldinspektionen an Luftfahrzeugen und deren Flugbesatzung kann das BAZL bei

Flugbesatzungsmitgliedern jederzeit einen Alkoholtest anordnen. Die Durchführung der erforderlichen Massnahmen erfolgt durch die Polizei.

3bisDie zuständigen Personen und Stellen nach den Absätzen 2 und 3 können eine Blutprobe anordnen.

4 Der Bundesrat regelt die Durchführung der Untersuchungen und Massnahmen nach den Absätzen 1, 3 und 3bis. Er berücksichtigt dabei die Bestimmungen der Europäischen Union zur Angetrunkenheit, die gemäss dem Abkommen vom 21. Juni 19993 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über den Luftverkehr anwendbar sind. Ergänzend orientiert er sich an den Vorschriften über die Alkoholkontrolle und die anderen Massnahmen gegenüber den Strassenbenützern.

II

1 Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.

2 Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.

1BBl 20XX …

2 SR 748.0

3 SR 0.748.127.192.68