Vorlage
Vernehmlassung 2020/35: Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes (Weiterentwicklung der Mehrwertsteuer in einer digitalisierten und globalisierten Wirtschaft) und der Mehrwertsteuerverordnung
Fedlex · Vorlage · Seite 1
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Mehrwertsteuerverordnung (MWSTV)
Änderung vom …
Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:
I
Die Mehrwertsteuerverordnung vom 27. November 20091 wird wie folgt geändert:
Art. 103a Anwendung des Meldeverfahrens bei der Übertragung von
Emissionsrechten und vergleichbaren Rechten
(Art. 38 Abs. 2 MWSTG)
1 Das Meldeverfahren ist anzuwenden bei jeder Übertragung von Emissionsrechten, Zertifikaten und Bescheinigungen für Emissionsverminderungen, Herkunftsnachweisen für Elektrizität und ähnlichen Rechten, Bescheinigungen und Zertifikaten, die nicht nach Artikel 21 Absatz 2 Ziffer 19 MWSTG von der Inlandsteuer ausgenommen ist.
2 Die Übertragungen sind einmal pro Abrechnungsperiode zu melden. Die Meldung ist zusammen mit der Abrechnung einzureichen.
3 Wird das Meldeverfahren nicht angewendet, so ordnet die ESTV dieses nachträglich an.
II
Diese Verordnung tritt am … 2020 in Kraft.
… Im Namen des Schweizerischen Bundesrates
Die Bundespräsidentin: Simonetta Sommaruga Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr
1 SR 641.201
2020-