Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2020/4: Landwirtschatliches Verordnungspaket 2020 · 250 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 113Fedlex · Erläuternder Bericht
Verordnung des WBF über die biologische Landwirtschaft (SR 910.181) 1.5.3 Volkswirtschaft
Die Bestimmungen dienen der Angleichung an das EU Recht, was im Interesse der Schweizer Unternehmen ist. Sie führen nicht zu technischen Handelshemmnissen.
1.6 Verhältnis zum internationalen Recht
Die Bestimmungen entsprechen weitestgehend jenen der Europäischen Union. Die Aufrechterhaltung der Gleichwertigkeit der im Agrarabkommen in Anhang 9 Anlage 1 gelisteten Rechts-und Verwaltungsvorschriften wird durch die vorgesehenen Änderungen gewährleistet.
1.7 Inkrafttreten
Die Verordnung soll auf den 1. Januar 2021 in Kraft gesetzt werden.
1.8 Rechtliche Grundlagen
Artikel 11 Absatz 2, 12 Absatz 2, Artikel 16j Absatz 2 Buchstabe b, 23 Absatz 1, 23a Abs. 1bisder Bio-Verordnung vom 22. September 1997 (SR 910.18).