Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2020/4: Landwirtschatliches Verordnungspaket 2020 · 250 Seiten

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Verordnung des WBF über die biologische Landwirtschaft (SR 910.181) 1.5.3 Volkswirtschaft

Die Bestimmungen dienen der Angleichung an das EU Recht, was im Interesse der Schweizer Unternehmen ist. Sie führen nicht zu technischen Handelshemmnissen.

1.6 Verhältnis zum internationalen Recht

Die Bestimmungen entsprechen weitestgehend jenen der Europäischen Union. Die Aufrechterhaltung der Gleichwertigkeit der im Agrarabkommen in Anhang 9 Anlage 1 gelisteten Rechts-und Verwaltungsvorschriften wird durch die vorgesehenen Änderungen gewährleistet.

1.7 Inkrafttreten

Die Verordnung soll auf den 1. Januar 2021 in Kraft gesetzt werden.

1.8 Rechtliche Grundlagen

Artikel 11 Absatz 2, 12 Absatz 2, Artikel 16j Absatz 2 Buchstabe b, 23 Absatz 1, 23a Abs. 1bisder Bio-Verordnung vom 22. September 1997 (SR 910.18).