Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2020/4: Landwirtschatliches Verordnungspaket 2020 · 250 Seiten

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1Zwischen den Vermehrungsbeständen für Basismaterial und zertifiziertes Material ist kein

Isolationsabstand erforderlich.

Diese Abstände können verkleinert werden, wenn eine natürliche Schranke (Graben,

Strasse usw.) jeden Kontakt zwischen den verschiedenen Materialkategorien ausschliesst.

Fragaria L.

Die Vermehrungsbestände sind von Erdbeerkulturen und Vermehrungsbeständen für nicht anerkanntes Material durch eine Distanz von mindestens 50 m zu isolieren.

9 Listen des zulässigen Verwendungszeitraums für Mutterpflanzen nach Ziffer 2 und gemäss Artikel 24 Absatz 5 sowie Artikel 26 Absatz 2, aufgeschlüsselt nach Gattungen oder Arten

9.1 …

9.2 Die maximal zulässigen Anzahl der Generationen auf dem Feld unter nicht

insektensicheren Bedingungen und maximal zulässigen Lebensdauer von Mutterpflanzen für Basismaterial ist wie folgt festgelegt:

Gattung /Art Maximale Anzahl Generationen Maximale Lebensdauer (Jahre)

(Multiplikationen)

Castanea sativa Mill. 21

Citrus L., Fortunella Swingle, 11

Poncirus Raf..

Corylus avellana L.2

Mill. und Pyrus L.

Cyodonia oblonga Mill., Malus 23 Ficus caria L.2

Fragaria L.5

Juglans regia L.2

Olea europaea L.1

Prunus amygdalus, P. armenia- 21

ca, P. domestica, P. Persica und P. salicina Prunus avium und P. cerasius 21 Ribes L. 36

Rubus L. 24

Vaccinium L.2

1 Handelt es sich bei der Mutterpflanze für Basismaterial um eine Unterlage, so darf sie über maximal 3 Generationen multipliziert werden. Bildet eine Unterlage einen Teil einer Mutterpflanze für Basismaterial, so ist diese Unterlage Basismaterial der ersten Generation.