Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2020/4: Landwirtschatliches Verordnungspaket 2020 · 250 Seiten

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Anhang 4 (Art. 29)

Anforderungen an die Verpackung von anerkanntem Material

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Cyodonia oblonga Mill., Malus Mill. und Pyrus L.

a. Die Veredelungsstelle muss sich mindestens 10 cm über dem Boden befinden.

b. Der Wundrand muss gut vernarbt sein.

c. Die Wurzeln müssen, dem jeweiligen Unterlagentyp entsprechend, gut aus-

gebildet sein.

d. Die Höhe der Pflanze und der Durchmesser des Stammes in der Höhe von

15 cm über der Veredelungsstelle müssen mindestens den folgenden Werten entsprechen:

Höhe Stammdurchmesser

Tischveredelte Pflanze 1-jährig 110 cm 8 mm

Tischveredelte Pflanze 2-jährig 130 cm 12 mm

Okulierte Pflanze 1-jährig 120 cm 10 mm

Okulierte Pflanze 2-jährig 130 cm 13 mm

Bei auf schwache Unterlagen, z.B. des Typs M27 oder JTEG gepfropften Reisern, kann der Durchmesser des Stammes 1 mm kleiner und das Reis 20 cm kürzer sein.

Prunus avium (L.) L. und Prunus cerasus L.

a. Die Veredelungsstelle muss sich mindestens 10 cm über dem Boden befinden.

b. Der Wundrand muss gut vernarbt sein.

c. Die Wurzeln müssen, dem jeweiligen Unterlagentyp entsprechend, gut aus-

gebildet sein.

d. Die Höhe der Pflanze und der Durchmesser des Stammes 15 cm über der

Veredelungsstelle müssen mindestens den folgenden Werten entsprechen:

Höhe Stammdurchmesser

Veredelte Pflanze 1-jährig 120 cm 12 mm

Veredelte Pflanze 2-jährig 160 cm 18 mm

Bei 2-jährigen veredelten Pflanzen müssen sich die Seitentriebe mindestens 60 cm über dem Boden befinden.