Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2020/4: Landwirtschatliches Verordnungspaket 2020 · 250 Seiten
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Prunus amygdalus Batsch, P. armeniaca L., P. domestica L., P. Persica (L.) Batsch und P. salicina L.
a. Die Veredelungsstelle muss sich mindestens 10 cm über dem Boden befinden.
b. Der Wundrand muss gut vernarbt sein.
c. Die Wurzeln müssen, dem jeweiligen Unterlagentyp entsprechend, gut ausgebildet sein.
d. Die Höhe der Pflanze und der Durchmesser des Stammes 15 cm über der Veredelungsstelle sowie die Höhe der Seitentriebe über dem Boden müssen mindestens den folgenden Werten entsprechen:
Höhe Stammdurchmesser Höhe der Seitentriebe
Veredelte Pflanze 1-jährig 160 cm 16 mm ab 50 mm
Veredelte Pflanze 2-jährig 180 cm 18 mm ab 60 mm
1-jährige veredelte Pflanzen müssen mindestens drei Seitentriebe aufweisen; ausgenommen sind Sorten wie z.B. Fellenberg, die keine Seitentriebe ausbilden.
Für 1-jährige Aprikosenbäume gilt die Anforderung bezüglich der Seitentriebe nicht.
2 Verpackung
Cyodonia oblonga Mill., Malus Mill., Pyrus L., Prunus avium (L.) L., P. cerasus L., P. amygdalus Batsch, P. armeniaca L., P. domestica L., P. Persica (L.) Batsch und P. salicina L.
Folgende Verpackungsvorschriften sind im Hinblick auf das Inverkehrbringen zu beachten.
Material Stückzahl pro Packung
Unterlagen 25 pro Bündel
Zertifizierte Edelreiser 25 pro Bündel
Pflanzgut1