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Vernehmlassung 2020/4: Landwirtschatliches Verordnungspaket 2020 · 167 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 139Fedlex · Vorlage

2 Begleitdokument für anerkanntes Material

a. Vorgeschriebene Angaben:

Es enthält die Angaben gem. Punkt 3 und der amtlichen Etikette. Stimmen die Angaben im Begleitdokument nicht mit den Angaben auf der Etikette überein, so gelten die Angaben auf der offiziellen Etikette.

b. Weitere Anforderungen:

1. es ist in einer Amtssprache der Union abgefasst;

2. es wird mindestens in doppelter Ausfertigung (Versorger und Empfänger) ausgestellt;

3. es begleitet das Material vom Sitz des Versorgers zum Sitz des Empfängers;

4. es enthält Name und Anschrift des Empfängers;

5. es ist mit einem Ausstellungsdatum versehen;

6. es enthält gegebenenfalls zusätzliche Angaben zu den betreffenden Partien.

3 Kennzeichnung von CAC-Material

a. Vorgeschriebene Angaben auf dem vom Produzenten bereitgestellten Do-

kument:

1. den Hinweis „EU-Normen“;

2. Mitgliedstaat, in dem das vom Produzenten bereitgestellte Dokument bereitgestellt wurde, oder entsprechender Code;

3. zuständige amtliche Stelle oder entsprechender Code;

4. Name des Produzenten oder seine Registernummer/sein von der zuständigen amtlichen Stelle ausgestellter Code;

5. laufende Nummer, Wochennummer oder Chargennummer;

6. botanischer Name;

7. CAC-Material;

8. Bezeichnung der Sorte und gegebenenfalls des Klons. Bei Unterlagen, die keiner Sorte angehören, den Namen der betreffenden Art oder der interspezifischen Hybride. Bei veredelten Obstpflanzen sind diese Angaben für die Unterlage und das Edelreis zu machen. Bei Sorten, für die die Entscheidung über einen Antrag auf amtliche Registrierung noch aussteht, sind folgende Angaben zu machen: „vorgeschlagene Bezeichnung“ und „Entscheidung über Antrag noch ausstehend“;

9. Datum der Ausstellung des Dokuments.