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Vernehmlassung 2021/111: Änderung des Mehrwertsteuergesetzes und Änderung der Verordnung über die Unternehmens-Identifikationsnummer · 2 Seiten
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Verordnung über die Unternehmens-Identifikationsnummer (UIDV) Entwurf
Änderung vom …
Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:
I
Die Verordnung vom 26. Januar 20111 über die Unternehmens-Identifikationsnummer wird wie folgt geändert:
Art. 9 Abs. 1 Bst. n
1 Als Zusatzmerkmale werden im UID-Register geführt:
n. für Einzelunternehmen, die im Mehrwertsteuerregister, aber nicht im Handelsregister eingetragen sind: Angabe, dass sie der Eidgenössischen Steuerverwaltung einen jährlichen Umsatz von mindestens 100 000 Franken deklariert haben, sowie Datum der letzten Aktualisierung dieser Angabe.
Art. 19 Abs. 1bis
1bis Das Recht, die Zusatzmerkmale nach Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe n einzusehen, ist den folgenden Behörden vorbehalten:
a. dem Eidgenössischen Amt für das Handelsregister; und
b. den kantonalen Handelsregisterämtern für die Einzelunternehmen mit Adresse im entsprechenden Kanton.
SR ..........
1 SR 431.031
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