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Vernehmlassung 2021/113: Bundesgesetz über den steuerlichen Abzug der Berufskosten von unselbstständig Erwerbstätigen · 3 Seiten

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Bundesgesetz Vorentwurf über den steuerlichen Abzug der Berufskosten von unselbstständig Erwerbstätigen

vom …

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

1

nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom … ,

beschliesst:

I

Die nachstehenden Erlasse werden wie folgt geändert:

2

1. Bundesgesetz vom 14. Dezember 1990 über die direkte Bundessteuer

Art. 26 Abs. 1 Bst. b–e, 2 und 3

1 Als Berufskosten werden abgezogen:

b. die notwendigen Mehrkosten für die Unterkunft am Arbeitsort an Arbeitstagen;

c. eine Pauschale für die notwendigen Mehrkosten für Verpflegung ausserhalb der Wohnstätte und bei Schichtarbeit;

d. die notwendigen Kosten für die Ausübung des Berufes ausserhalb der Arbeitsstätte;

e. die übrigen für die Ausübung des Berufes notwendigen Kosten; Artikel 33 Absatz 1 Buchstabe j bleibt vorbehalten.

2 Die steuerpflichtige Person kann anstelle der Kosten nach Absatz 1 den Abzug einer einkommensunabhängigen Pauschale geltend machen. Die Pauschale wird angemessen gekürzt, wenn die unselbstständige Erwerbstätigkeit nur während eines Teils des Jahres oder als Teilzeitarbeit ausgeübt wird.

SR ..........

1BBl 2022 …

2 SR 642.11

2021–......