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Vernehmlassung 2021/120: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2022 · 114 Seiten

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2.2. Reduktion der Schadstoffbelastung

Massnahme Angabe Beitrag Investitions- Befristeter Zuschlag

in kredit

Beitrag Frist bis Ende

Füll- und Waschplatz von Spritz-Fr. 100 100 - - und Sprühgeräten pro m2

Anlage zur Lagerung oder Be- Fr. 5 000 5 000 - - handlung des Reinigungswasser

von Füll- und Waschplätzen

Pflanzung von robusten Stein- Fr. 7 000 7 000 7 0002030

und Kernobstsorten pro ha Pflanzung von robusten Rebsor- Fr. 10 000 10 000 10 0002030

ten pro ha Sanierung von durch polychlo- % 25 50 252026

rierte Biphenyle (PCB) belastete

Ökonomiegebäude

a. Die anrechenbare Fläche für ein Füll- und Waschplatz beträgt maximal 80 m2.

b. Die Anforderungen an die baulich-technische Ausführung und an den Betrieb der Füll- und Waschplätze sind gemäss den Angaben der kantonalen Fachstelle für Pflanzenschutz oder Gewässerschutz umzusetzen.

c. Das BLW bestimmt die finanzhilfeberechtigten Sorten.

d. Die Pflanzung von Stein- und Kernobstsorten wird nur unterstützt, wenn es sich dabei um Obstanlagen nach Artikel 22 Absatz 2 der Landwirtschaftlichen Begriffsverordnung vom 7. Dezember 199816 handelt.

e. Die minimale Fläche für die Pflanzung beträgt 50 Aren.

f. Bei der Sanierung von PCB sind Kosten für die Schadstoffbeprobung, die bauliche Schadstoffsanierung sowie die Entsorgung anrechenbar.

g. Die Unterstützung der Sanierung von PCB wird bis 2030 befristet.

2.3. Heimat- und Landschaftsschutzes

Massnahme Angabe in Beitrag Investitionskredit

Mehrkosten für besondere Einpassung land- % 2550

wirtschaftlicher Gebäude

und für denkmalpflegerische Anforderungen

16 SR 910.91