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Vernehmlassung 2021/120: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2022 · 114 Seiten
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Massnahme Angabe Beitrag Investitionskredit
in
Räume und Einrichtungen für die Käsefabrikation Fr. 920 2 500 und -lagerung pro GVE (gemolkene Tiere)
Stall, inklusive Hofdüngeranlage pro GVE Fr. 920 2 900
Schweinestall, inklusive Hofdüngeranlage Fr. 280650
pro Mastschweineplatz Melkstand pro GVE (gemolkene Tiere) Fr. 240860
Melkplatz pro GVE (gemolkene Tiere) Fr. 110290
Mehrkosten aufgrund besonderer Erschwernisse % 50 -
a. Für die Unterstützung von Räumen und Einrichtungen für die Käsefabrikation und -lagerung müssen pro GVE (gemolkene Tiere) mindestens 800 kg Milch verarbeitet werden.
b. Pro GVE (gemolkene Tiere) wird höchstens ein Mastschweineplatz unterstützt.
3. Investitionskredite für besonders tierfreundliche Ökonomiegebäude für Schweine und Geflügel
Massnahme Investitionskredit
in Fr.
Zuchtschweine inklusive Nachzucht und Eber pro GVE 6 600 Mastschweine und abgesetzte Ferkel pro GVE 3 200 Legehennen pro GVE 4 080 Aufzucht- und Mastgeflügel sowie Truten pro GVE 5 700
4. Investitionskredite für Wohnhäuser
Massnahme Investitionskredit in Fr.
Neue Betriebsleiterwohnung mit Altenteil 200 000 Neue Betriebsleiterwohnung 160 000 Neuer Altenteil 120 000
a. Der Investitionskredit beträgt maximal 50 Prozent der anrechenbaren Kosten, jedoch höchstens der Pauschale für den Neubau.
b. Pro Betrieb ist die Unterstützung auf maximal zwei Wohnungen (Betriebsleiterwohnung und Altenteil) beschränkt.