Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/120: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2022 · 215 Seiten
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2.2. Reduktion der Schadstoffbelastung
Massnahme Angabe Beitrag Investitions- Befristeter Zuschlag
in kredit
Beitrag Frist bis Ende
Füll- und Waschplatz von Spritz-Fr. 100 100 - - und Sprühgeräten pro m2
Anlage zur Lagerung oder Be- Fr. 5 000 5 000 - - handlung des Reinigungswasser
von Füll- und Waschplätzen
Pflanzung von robusten Stein- Fr. 7 000 7 000 7 0002030
und Kernobstsorten pro ha Pflanzung von robusten Rebsor- Fr. 10 000 10 000 10 0002030
ten pro ha Sanierung von durch polychlo- % 25 50 252026
rierte Biphenyle (PCB) belastete
Ökonomiegebäude
a. Die anrechenbare Fläche für ein Füll- und Waschplatz beträgt maximal 80 m2.
b. Die Anforderungen an die baulich-technische Ausführung und an den Betrieb der Füll- und Waschplätze sind gemäss den Angaben der kantonalen Fachstelle für Pflanzenschutz oder Gewässerschutz umzusetzen.
c. Das BLW bestimmt die finanzhilfeberechtigten Sorten.
d. Die Pflanzung von Stein- und Kernobstsorten wird nur unterstützt, wenn es sich dabei um Obstanlagen nach Artikel 22 Absatz 2 der Landwirtschaftlichen Begriffsverordnung vom 7. Dezember 199816 handelt.
e. Die minimale Fläche für die Pflanzung beträgt 50 Aren.
f. Bei der Sanierung von PCB sind Kosten für die Schadstoffbeprobung, die bauliche Schadstoffsanierung sowie die Entsorgung anrechenbar.
g. Die Unterstützung der Sanierung von PCB wird bis 2030 befristet.
2.3. Heimat- und Landschaftsschutzes
Massnahme Angabe in Beitrag Investitionskredit
Mehrkosten für besondere Einpassung land- % 2550
wirtschaftlicher Gebäude
und für denkmalpflegerische Anforderungen
16 SR 910.91