Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/120: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2022 · 215 Seiten

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Anhang 8 (Art. 69 Abs. 3)

Rückerstattung bei gewinnbringender Veräusserung

Berechnung des massgebenden Anrechnungswertes

Gegenstand Berechnung

Landwirtschaftliche Nutzfläche, Wald achtfacher Ertragswert

und Alprechte

Landwirtschaftliche Gebäude, Bauten Erstellungskosten, zuzüglich wertver- und Anlagen, die nicht mit Finanzhil- mehrende Investitionen

fen unterstützt worden sind

Landwirtschaftliche Gebäude, Bauten Erstellungskosten, zuzüglich wertver- und Anlagen, die beim Neubau mit mehrende Investitionen, abzüglich der Beiträgen unterstützt worden sind Beiträge von Bund und Kanton

Landwirtschaftliche Gebäude, Bauten Buchwert vor der Investition, zuzüglich und Anlagen, die beim Umbau mit Erstellungskosten und wertvermehren-Beiträgen unterstützt worden sind der Investitionen, abzüglich der Bei-

träge von Bund und Kanton

Landwirtschaftliche Gebäude, Bauten Erstellungskosten, zuzüglich wertver- und Anlagen, die mit Investitionskredi- mehrende Investitionen

ten unterstützt worden sind

Die Anrechnungswerte gelten für die Veräusserung eines Betriebs oder eines Betriebsteils. Bei der Veräusserung eines Betriebs werden die Anrechnungswerte zusammengezählt.