Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/120: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2022 · 215 Seiten
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Anhang 8 (Art. 69 Abs. 3)
Rückerstattung bei gewinnbringender Veräusserung
Berechnung des massgebenden Anrechnungswertes
Gegenstand Berechnung
Landwirtschaftliche Nutzfläche, Wald achtfacher Ertragswert
und Alprechte
Landwirtschaftliche Gebäude, Bauten Erstellungskosten, zuzüglich wertver- und Anlagen, die nicht mit Finanzhil- mehrende Investitionen
fen unterstützt worden sind
Landwirtschaftliche Gebäude, Bauten Erstellungskosten, zuzüglich wertver- und Anlagen, die beim Neubau mit mehrende Investitionen, abzüglich der Beiträgen unterstützt worden sind Beiträge von Bund und Kanton
Landwirtschaftliche Gebäude, Bauten Buchwert vor der Investition, zuzüglich und Anlagen, die beim Umbau mit Erstellungskosten und wertvermehren-Beiträgen unterstützt worden sind der Investitionen, abzüglich der Bei-
träge von Bund und Kanton
Landwirtschaftliche Gebäude, Bauten Erstellungskosten, zuzüglich wertver- und Anlagen, die mit Investitionskredi- mehrende Investitionen
ten unterstützt worden sind
Die Anrechnungswerte gelten für die Veräusserung eines Betriebs oder eines Betriebsteils. Bei der Veräusserung eines Betriebs werden die Anrechnungswerte zusammengezählt.