Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/20: Ausführungsrecht (Änderung BetmKV sowie BetmVV-EDI) betreffend Änderung des Betäubungsmittelgesetzes (Cannabisarzneimittel) · 3 Seiten

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Cannabisextrakt für medizinische Zwecke Cannabisharz für medizinische Zwecke Cannabisöl für medizinische Zwecke Cannabistinktur für medizinische Zwecke

Für diese Cannabis-Präparate für medizinische Zwecke gelten ebenfalls die regulären Kontrollmassnahmen der BetmKV wie für Cannabis für medizinische Zwecke.

Cannabissamen zum Anbau für die pharmazeutische Produktion Cannabisstecklinge zum Anbau für die pharmazeutische Produktion

Cannabissamen und Cannabisstecklinge, die zum Anbau für die pharmazeutische Produktion dienen, werden ebenfalls in Verzeichnis a umgeteilt. Unter die Cannabisstecklinge fallen auch die Setzlinge.

Dronabinol für medizinische Zwecke (-)-trans-delta-9-Tetrahydrocannabinol für medizinische Zwecke Tetrahydrocannabinol (THC) für medizinische Zwecke

Als Konsequenz der Verschiebung von Cannabis für medizinische Zwecke in Verzeichnis a wird auch der aktive Inhaltstoff (-)-trans-delta-9-Tetrahydrocannabinol (Dronabinol) für medizinische Zwecke in Verzeichnis a verschoben, unabhängig davon, ob er aus Cannabis gewonnen wird oder synthetisch hergestellt wird. Da eine unterschiedliche Handhabung der verschiedenen THC-Isomere nicht sinnvoll ist, erfolgt die Verschiebung generell für Tetrahydrocannabinol Isomere für medizinische Zwecke.

2.3 Anhang 5 (Verzeichnis d)

Sofern keine Verwendung für medizinische Zwecke erfolgt, gelten weiterhin die Kontrollmassnahmen für verbotene Betäubungsmittel mit Verbleib in Verzeichnis d. Entsprechend erfolgt eine Streichung aus Verzeichnis d, wenn es sich um Cannabis oder dessen Zubereitungen für medizinische Zwecke handelt oder um Cannabissamen und Cannabisstecklinge, die zum Anbau für die pharmazeutische Produktion dienen.

Ebenfalls in Verzeichnis d gestrichen werden Dronabinol, (-)-trans-delta-9-Tetrahydrocannabinol sowie Tetrahydrocannabinol (THC), wenn sie für medizinische Zwecke bestimmt sind.

3 Auswirkungen auf den Bund und die Kantone und die Gesellschaft

Siehe Erläuterungen zur Betäubungsmittelkontrollverordnung sowie Ziffer 6.1 und 6.2.1 Botschaft zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes 20.060, BBl 2020 6069.